Sicherheitsdatenblätter (SDB)

Sicherheitsdatenblätter rechtssicher erstellen, prüfen und aktualisieren

Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind ein zentrales Element der Gefahrenkommunikation entlang der gesamten Lieferkette. Sie informieren über die Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches, mögliche Gefahren sowie über Maßnahmen zum sicheren Umgang, zur Lagerung, zum Transport und zur Entsorgung.

Für Hersteller, Importeure und Lieferanten gelten umfangreiche gesetzliche Anforderungen an Inhalt, Aktualität und Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern. Fehlerhafte oder veraltete Sicherheitsdatenblätter können zu Haftungsrisiken, behördlichen Beanstandungen oder Problemen innerhalb der Lieferkette führen.

Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der rechtskonformen Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern gemäß den aktuellen europäischen und nationalen Vorgaben.

Warum sind Sicherheitsdatenblätter so wichtig?

Sicherheitsdatenblätter schaffen Transparenz über gefährliche Stoffe und Gemische und ermöglichen einen sicheren Umgang im gesamten Produktlebenszyklus.

Ein professionell erstelltes Sicherheitsdatenblatt bietet zahlreiche Vorteile:

Rechtssicherheit
Erfüllung der Anforderungen der REACH-Verordnung und weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften.

Sicherheit im Unternehmen
Bereitstellung aller relevanten Informationen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

Haftungsminimierung
Vermeidung fehlerhafter oder unvollständiger Dokumentationen.

Reibungslose Lieferketten
Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.

Wer muss Sicherheitsdatenblätter bereitstellen?

Grundsätzlich sind Hersteller, Importeure und Lieferanten verpflichtet, ihren gewerblichen Kunden Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch Händler müssen Sicherheitsdatenblätter auf Anfrage bereitstellen, wenn diese für ein Produkt vorgeschrieben sind.

Unternehmen, die Gefahrstoffe ausschließlich verwenden, müssen Sicherheitsdatenblätter in der Regel nicht selbst erstellen. Sie sind jedoch verpflichtet zu prüfen, ob die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter vorliegen und aktuell sind.

Wann ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich?

Die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts ergibt sich insbesondere aus Artikel 31 der REACH-Verordnung.

Ein Sicherheitsdatenblatt ist unter anderem erforderlich, wenn:

Ob im Einzelfall eine Pflicht besteht, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Unsere Leistungen im Bereich Sicherheitsdatenblätter

Wir begleiten Unternehmen bei sämtlichen Fragestellungen rund um Sicherheitsdatenblätter und deren rechtssichere Umsetzung.


Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Wir erstellen rechtskonforme Sicherheitsdatenblätter für Stoffe und Gemische entsprechend den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Dabei berücksichtigen wir insbesondere:


Prüfung bestehender Sicherheitsdatenblätter

Bereits vorhandene Sicherheitsdatenblätter prüfen wir auf:


Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern

Sicherheitsdatenblätter müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Eine Aktualisierung kann beispielsweise erforderlich werden bei:


Erweiterte Sicherheitsdatenblätter

Wir unterstützen Unternehmen ebenfalls bei der Erstellung und Prüfung erweiterter Sicherheitsdatenblätter einschließlich der Bewertung von Expositionsszenarien und Anwendungen innerhalb der Lieferkette.


Mehrsprachige Sicherheitsdatenblätter

Da Sicherheitsdatenblätter grundsätzlich in der jeweiligen Amtssprache des Landes bereitgestellt werden müssen, unterstützen wir Unternehmen auch bei der sprachlich und fachlich korrekten Bereitstellung internationaler Dokumentationen.

Sicherheitsdatenblätter als Bestandteil Ihrer Chemikalien-Compliance

Sicherheitsdatenblätter sind eng mit weiteren gesetzlichen Anforderungen verknüpft.

Wir unterstützen Unternehmen darüber hinaus bei:

So erhalten Sie eine ganzheitliche Betreuung Ihrer chemikalienrechtlichen Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Grundsätzlich sind Hersteller, Importeure und Lieferanten verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter bereitzustellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der REACH-Verordnung erfüllt sind.

Eine Aktualisierung ist erforderlich, wenn sich beispielsweise Einstufungen, Kennzeichnungen, gesetzliche Anforderungen oder wissenschaftliche Erkenntnisse ändern oder neue Informationen zu Gefahren und Schutzmaßnahmen vorliegen.

Sicherheitsdatenblätter dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen erstellt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse im Chemikalienrecht sowie zu den Eigenschaften der jeweiligen Stoffe oder Gemische verfügen.

Ja. Sicherheitsdatenblätter müssen grundsätzlich in der Amtssprache des Landes bereitgestellt werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, sofern keine abweichenden nationalen Regelungen bestehen.

Ja. Wir prüfen vorhandene Sicherheitsdatenblätter auf Plausibilität, Vollständigkeit und Aktualität und übernehmen bei Bedarf deren Überarbeitung oder vollständige Neuerstellung.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Franziska Dux
Projektleiterin
0561 96996-261
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2
Jason Ullmann
Projektleiter
0345 686977-25

Dr. Antonia Goldner
Vorstand
040 360971911

Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

Stefan Bender
Teamleiter
06441 96305-12

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

    * Pflichtfelder

    Hier Erstgespräch vereinbaren: