REACH-Beauftragte
Externe REACH-Beauftragte für eine sichere und effiziente Chemikalien-Compliance
Die Anforderungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entwickeln sich kontinuierlich weiter. Neue Stoffbeschränkungen, aktualisierte Kandidatenlisten (SVHC), Zulassungspflichten und umfangreiche Informationspflichten entlang der Lieferkette stellen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen.
Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen sicherstellen, dass ihre Produkte dauerhaft den europäischen chemikalienrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies erfordert ein systematisches Gefahrstoffmanagement sowie die kontinuierliche Bewertung gesetzlicher Änderungen.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen mit erfahrenen externen REACH-Beauftragten und übernimmt auf Wunsch die laufende Betreuung Ihrer REACH-Compliance.
Warum einen externen REACH-Beauftragten bestellen?
Die Umsetzung der REACH-Verordnung erfordert neben chemikalienrechtlichem Fachwissen auch eine kontinuierliche Beobachtung gesetzlicher Entwicklungen.
Ein externer REACH-Beauftragter bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
Rechtssicherheit
Kontinuierliche Überwachung neuer gesetzlicher Anforderungen.
Entlastung Ihrer Mitarbeiter
Übernahme komplexer chemikalienrechtlicher Aufgaben durch erfahrene Experten.
Lieferketten absichern
Unterstützung bei Informationspflichten gegenüber Kunden und Lieferanten.
Zukunftssicherheit
Frühzeitige Bewertung neuer Stoffbeschränkungen und gesetzlicher Änderungen.
Unsere Leistungen als externer REACH-Beauftragter
Wir begleiten Unternehmen dauerhaft bei der Umsetzung der europäischen Chemikaliengesetzgebung.
Laufende Rechtsüberwachung
Wir beobachten kontinuierlich Änderungen der relevanten Vorschriften, insbesondere:
- REACH-Verordnung
- CLP-Verordnung
- nationale chemikalienrechtliche Vorschriften
und bewerten deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
Überwachung von Stoffbeschränkungen
Wir prüfen regelmäßig:
- Stoffbeschränkungen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung
- neue Verwendungsbeschränkungen
- betroffene Produkte und Anwendungen
und informieren Sie frühzeitig über erforderliche Maßnahmen.
Überwachung der SVHC-Kandidatenliste
Die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) wird regelmäßig erweitert.
Wir unterstützen Sie bei:
- der Bewertung neuer Stoffe,
- der Prüfung betroffener Produkte,
- der Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten,
- sowie der Kommunikation innerhalb der Lieferkette.
Unterstützung bei Zulassungs- und Registrierungspflichten
Wir begleiten Unternehmen unter anderem bei:
- Zulassungsanträgen nach Anhang XIV der REACH-Verordnung,
- Registrierungen von Stoffen,
- sowie weiteren chemikalienrechtlichen Verfahren.
Einstufung und Kennzeichnung
Wir unterstützen bei der rechtskonformen Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen entsprechend den geltenden Vorschriften.
Meldungen an Behörden
Unsere Experten begleiten unter anderem:
- Meldungen an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Inventory),
- Meldungen an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR),
- sowie weitere chemikalienrechtliche Meldeverfahren.
Sicherheitsdatenblätter
Wir unterstützen Sie bei:
- der Plausibilitätsprüfung vorhandener Sicherheitsdatenblätter,
- der Erstellung neuer Sicherheitsdatenblätter,
- der Prüfung erweiterter Sicherheitsdatenblätter,
- sowie der Bewertung von Expositionsszenarien und Anwendungen innerhalb der Lieferkette.
Ganzheitliche Betreuung Ihrer Chemikalien-Compliance
Als externer REACH-Beauftragter betrachten wir nicht nur einzelne gesetzliche Anforderungen, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein nachhaltiges Gefahrstoffmanagement.
Dabei unterstützen wir Unternehmen zusätzlich bei:
- REACH-Compliance
- Gefahrstoffmanagement
- Sicherheitsdatenblättern
- RoHS-Compliance
- Produkt-Compliance
- CE-Konformität
So erhalten Sie alle relevanten Leistungen aus einer Hand.
Für welche Unternehmen eignet sich unsere Betreuung?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
- Chemieunternehmen
- Hersteller
- Importeure
- Maschinen- und Anlagenbauer
- Automobilzulieferer
- Elektrotechnikunternehmen
- Produktionsunternehmen
- Unternehmen mit chemischen Stoffen oder Gemischen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines REACH-Beauftragten besteht nicht. Für viele Unternehmen bietet die Funktion jedoch eine effiziente Möglichkeit, chemikalienrechtliche Anforderungen dauerhaft und rechtssicher umzusetzen.
Ein externer REACH-Beauftragter überwacht gesetzliche Änderungen, bewertet Stoffbeschränkungen, unterstützt bei Registrierungen und Zulassungen sowie bei Sicherheitsdatenblättern und der Kommunikation innerhalb der Lieferkette.
Ja. Wir überwachen die Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), bewerten die Auswirkungen neuer Einträge und begleiten die Umsetzung der daraus resultierenden Informationspflichten.
Ja. Wir prüfen bestehende Sicherheitsdatenblätter auf Plausibilität, erstellen neue Sicherheitsdatenblätter und unterstützen bei erweiterten Sicherheitsdatenblättern einschließlich der Bewertung von Expositionsszenarien.
Ja. Viele Unternehmen nutzen unsere Experten als dauerhaft externe REACH-Beauftragte und profitieren von einer kontinuierlichen Betreuung sowie einer regelmäßigen Information über gesetzliche Änderungen.
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