ElektroG-Compliance

Herstellerpflichten nach dem ElektroG und BattG rechtssicher erfüllen

Hersteller, Importeure und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten müssen zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen, bevor ihre Produkte auf dem deutschen Markt bereitgestellt werden dürfen. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie das Batteriegesetz (BattG) regeln umfangreiche Registrierungs-, Kennzeichnungs-, Rücknahme- und Meldepflichten.

Fehler bei der Umsetzung können zu Vertriebsverboten, Bußgeldern oder kostenintensiven Nachforderungen führen.

Die BfU AG unterstützt Unternehmen dabei, ihre gesetzlichen Pflichten rechtssicher zu erfüllen und die Anforderungen des ElektroG sowie des BattG effizient umzusetzen.

Warum ist die ElektroG-Compliance so wichtig?

Das ElektroG dient der umweltgerechten Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie der Schonung wertvoller Ressourcen.

Unternehmen müssen dabei nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sondern auch nachweisen können, dass ihre Produkte ordnungsgemäß registriert und gekennzeichnet wurden.

Eine professionelle ElektroG-Compliance bietet zahlreiche Vorteile:

Rechtssicherheit
Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen für das Inverkehrbringen.

Haftungsminimierung
Vermeidung von Bußgeldern und Vertriebsverboten.

Kostenkontrolle
Prüfung, welche Produkte tatsächlich unter das ElektroG oder BattG fallen.

Effizienz
Klare Prozesse für Registrierung, Dokumentation und Meldepflichten.

Wer ist vom ElektroG betroffen?

Das ElektroG richtet sich insbesondere an:

Je nach Produkt können zusätzlich Anforderungen aus dem Batteriegesetz (BattG) oder weiteren produktbezogenen Rechtsvorschriften gelten.

Unsere Leistungen im Bereich ElektroG-Compliance

Wir unterstützen Unternehmen während des gesamten Compliance-Prozesses.


Prüfung der Betroffenheit

Nicht jedes Produkt fällt automatisch unter das ElektroG oder BattG.

Wir prüfen für Sie:

Dadurch vermeiden Sie unnötige Registrierungen und reduzieren Compliance-Kosten.


Beratung zu Herstellerpflichten

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung sämtlicher Pflichten aus dem ElektroG und BattG.

Hierzu gehören unter anderem:


Juristische Bewertung

Gerade bei komplexen Produkten bestehen häufig Zweifelsfragen hinsichtlich der Einordnung.

Unsere Experten unterstützen bei:


Unterstützung bei der Produkt-Compliance

Die Anforderungen des ElektroG stehen häufig in engem Zusammenhang mit weiteren gesetzlichen Vorgaben.

Wir beraten Sie unter anderem auch zu:

Dadurch erhalten Sie eine ganzheitliche Beratung zur rechtskonformen Vermarktung Ihrer Produkte.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt die Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte und enthält unter anderem Vorgaben zur Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme und Entsorgung.

Grundsätzlich alle Hersteller und Unternehmen, die Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen oder unter eigener Marke vertreiben.

Nein. Ob ein Produkt unter das ElektroG fällt, muss im Einzelfall geprüft werden. Gerade bei komplexen oder kombinierten Produkten bestehen häufig Ausnahmeregelungen oder Abgrenzungsfragen.

Ja. Wir beraten Unternehmen sowohl zu den Anforderungen des ElektroG als auch zu den Verpflichtungen aus dem Batteriegesetz (BattG).

Ja. Neben ElektroG und BattG begleiten wir Unternehmen umfassend bei der Produkt-Compliance, beispielsweise zu CE-Konformität, REACH, RoHS oder Produktsicherheit.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Tobias Porkristl
Teamleiter
0561 96996-15
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2
Marco Kühn
Teamleiter
0345 686977-14

Dr. Antonia Goldner
Vorstand
040 360971911

Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

Stefan Bender
Teamleiter
06441 96305-12

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

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