Abfallrechtliche Änderungen für Batterien und Batteriezwischenfraktionen
Die Europäische Kommission hat mit dem Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 das Abfallverzeichnis hinsichtlich batteriebezogener Abfälle aktualisiert. Die Änderungen werden am 09.12.2026 rechtswirksam und führen unter anderem zur Einführung neuer Abfallschlüssel sowie zur Umstufung verschiedener Abfälle als gefährliche Abfälle.
Die Europäische Kommission hat mit dem Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 das Abfallverzeichnis hinsichtlich batteriebezogener Abfälle aktualisiert. Die Änderungen werden am 09.12.2026 rechtswirksam und führen unter anderem zur Einführung neuer Abfallschlüssel sowie zur Umstufung verschiedener Abfälle als gefährliche Abfälle.
Das bisherige Kapitel 16 06 „Batterien und Akkumulatoren“ wird umbenannt in „Abfälle aus Herstellung, Vertrieb und Anwendung von Batterien“ und ist nun deutlich differenzierter. Bereits bestehende Abfallschlüssel werden zum Teil neu angepasst.
Betroffen von dieser Neuregelung sind Unternehmen, bei denen batteriebezogene Abfälle anfallen, gesammelt, transportiert, sortiert oder behandelt werden.
Betroffene Unternehmen sollten schon jetzt damit beginnen, die bis 9. Dezember 2026 erforderlichen Anpassungen vorzubereiten:
- Prüfen Sie Ihre Anlagengenehmigungen anhand des Genehmigungsbescheides,
- Ggf. Erstellung von Änderungsanzeigen bei den zuständigen Behörden,
- Anpassung bzw. Neubeantragung der Erlaubnisse für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen,
- Anpassung von Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikaten sowie Entsorgungsnachweisen,
- Umstellung von Entsorgungsverträgen,
- Anpassung von Notifizierungen bei der Abfallverbringung.
Ein Umschlüsselungshilfe der LAGA finden Sie unter folgendem Link:
Wir unterstützen und beraten Sie gern bei der Prüfung, inwieweit Ihr Unternehmen von der Neuregelung betroffen ist und begleiten Sie bei der Ableitung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen.
Sprechen Sie uns gern an.