Ausbildung und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten gemäß gemäß SGB VII §22 (DGUV-Vorschrift 1 und DGUV-R 001)
Gemäß Sozialgesetzbuch VII muss in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Wie viele Sicherheitsbeauftragte genau zu bestellen sind, hängt von der Anzahl der Beschäftigten, den bestehenden Unfallgefahren sowie der Nähe (räumlich, zeitlich und fachlich) der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten ab.
Zur Aufrechterhaltung bzw. Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen leistet der Sicherheitsbeauftragte einen maßgeblichen Beitrag. Die Unterstützung des Unternehmers, der Führungskräfte, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt sowie den Kollegen im Allgemeinen ist eine seiner wesentlichen Aufgaben. Dabei wird insbesondere auf Gesundheits- und Unfallgefahren geachtet und auf deren Verhütung hingewirkt.
Die BfU Dr. Poppe AG bietet die Durchführung einer 2-tägigen Grundausbildung sowie einer eintägigen Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte gemäß SGB VII §22 (DGUV-Vorschrift 1 und DGUV-R 001) für interessierte Unternehmen an. Die Schulungen können sowohl In-House als auch online durchgeführt werden.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Christoph Franken
- Dipl.-Biologe -
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