Unterstützung im Bereich Explosionsschutz
Setzen Sie in Ihrem Betrieb brennbare Flüssigkeiten und Gase ein oder fallen im Rahmen Ihrer Tätigkeiten Stäube brennbarer Feststoffe an, müssen Sie sich Gedanken über den Explosionsschutz machen.
… „nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 6 Absatz 8 GefStoffV hat der Arbeitgeber die Gefährdung seiner Beschäftigten durch Explosionen zu ermitteln, zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen abzuleiten.“ – TRGS 720
Ist das Auftreten einer gefährlichen, explosionsfähigen Atmosphäre unter Berücksichtigung passiver technischer und organisatorischer Maßnahmen oder durch natürliche Lüftung sicher ausgeschlossen, besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Explosions-schutzdokuments. Die getroffenen Maßnahmen sind jedoch in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Müssen weitere Maßnahmen definiert werden, da das Auftreten einer gefährlichen, explosionsfähigen Atmosphäre durch die genannten Maßnahmen nicht sicher verhindert werden kann, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie eine Absaugung, zur Verhinderung oder Einschränkung dieser Atmosphäre zu treffen und in einem Explosionsschutzdokument festzuhalten.
Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der Anforderungen aus Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich explosionsgefährdeter Bereiche in Ihrem Betrieb.
Wir sind ihr Ansprechpartner hinsichtlich…
- dem erarbeiten primärer, sekundärer und tertiärer Explosionsschutzmaßnahmen.
· des Erstellens von Explosionsschutzdokumenten auf Basis der DGUV 213‑106 unter Berücksichtigung der technischen Regeln sowie der DGUV-Regel 113‑001.
· dem überprüfen und überarbeiten Ihre bestehenden Explosionsschutzdokumente.
· der Unterweisungen Ihre Mitarbeiter.
Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in Ihrem Unternehmen!
Kontakt:
Stefan Bender
-Staatlich geprüfter Techniker-
Tel.: +49 6441 96305-12
E-Mail: