Neufassung der DGUV Vorschrift 2: Auswirkungen auf Tätigkeiten mit Biostoffen
Die zum 1. Januar 2026 überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bringt umfassende Änderungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Ziel ist eine modernere, stärker risikoorientierte Betreuung, die den tatsächlichen Gefährdungen im Unternehmen entspricht.
Was ist neu?
· Risikoorientierung statt fixer Einsatzzeiten: Die bisher starren Grund- und betriebsspezifischen Einsatzzeiten werden flexibilisiert. Künftig zählt die tatsächliche Gefährdung am Arbeitsplatz – insbesondere bei Tätigkeiten mit Biostoffen oder anderen besonderen Risiken.
· Verzahnung von Arbeitsschutz und Managementsystemen: Die neue DGUV V2 verlangt eine engere Integration in bestehende Managementstrukturen und kontinuierliche Verbesserungsprozesse (z. B. ISO 45001, ISO 9001).
· Erweiterte Dokumentationspflichten: Der Nachweis, wie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung risikobasiert erfolgt, wird wichtiger – inklusive Nachvollziehbarkeit für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften.
· Klarere Rollen und Zuständigkeiten: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen enger zusammenarbeiten. Betriebe müssen Verantwortlichkeiten konkret festlegen und dokumentieren.
Was bedeutet das für Tätigkeiten mit Biostoffen?
Biostoffexpositionen rücken durch die neue Vorschrift stärker in den Fokus, weil sie automatisch eine höhere Betreuungsintensität auslösen. Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen – in allen Branchen, in denen ein Kontakt mit Mikroorganismen, biologischem Material oder kontaminierten Oberflächen möglich ist – erfordern eine angepasste Gefährdungsbeurteilung und Betreuungslogik. Die Änderungen wirken sich z. B. auf folgende Punkte aus:
· Biostoff-Arbeitsplätze müssen neu bewertet werden, um zu klären, in welche Betreuungsgruppe sie künftig fallen.
· Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) müssen stärker mit der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung verzahnt werden.
· Neue Anforderungen machen eine systematische Dokumentation von Impfungen, Expositionen und Vorsorgeunterlagen erforderlich.
Wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen praxisgerecht und effizient umzusetzen – mit Fokus auf Tätigkeiten, bei denen Biostoffe eine Rolle spielen. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Themen für Ihr Unternehmen besonders relevant sind.
Mervée Hoffmann
Dr. rer. nat. (Dipl. Biologin)
Telefonnummer: +49 561 96996 21