Immissionsschutzbeauftragte
Externe Fachkompetenz für einen rechtskonformen Anlagenbetrieb
Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser unterstützt das Unternehmen bei der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen, überwacht den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb und trägt dazu bei, Emissionen kontinuierlich zu reduzieren und die Umweltleistung des Unternehmens zu verbessern.
Die BfU AG übernimmt die Funktion des externen Immissionsschutzbeauftragten und unterstützt Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Immissionsschutz-, Genehmigungs- und Umweltrecht.
Wann ist ein Immissionsschutzbeauftragter erforderlich?
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten ergibt sich insbesondere aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der 5. BImSchV.
Darüber hinaus können auch Betreiber anderer Anlagen durch behördliche Auflagen verpflichtet werden, einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen.
Ob für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung besteht, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Aufgaben eines Immissionsschutzbeauftragten
Der Immissionsschutzbeauftragte unterstützt die Unternehmensleitung bei der Einhaltung aller immissionsschutzrechtlichen Anforderungen und entwickelt Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes.
Neben der Überwachung gesetzlicher Betreiberpflichten steht insbesondere die Vermeidung von Umweltbelastungen sowie die Optimierung betrieblicher Prozesse im Mittelpunkt seiner Tätigkeit.
Unsere Leistungen
Als externer Immissionsschutzbeauftragter übernehmen wir unter anderem folgende Aufgaben:
- Stellung des Immissionsschutzbeauftragten
- Erstellung des jährlichen Berichts des Immissionsschutzbeauftragten
- Überwachung der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen
- Prüfung von Genehmigungsauflagen und Nebenbestimmungen
- Identifikation von Handlungsbedarf und Entwicklung von Maßnahmenplänen
- Auswertung und Bewertung von Emissionsmessungen
- Beratung zu emissionsmindernden und umweltfreundlichen Verfahren
- Information über neue gesetzliche Anforderungen und technische Entwicklungen
- Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden
- Unterstützung bei Behördenkontakten sowie Umweltinspektionen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Bestellungspflicht ergibt sich aus der 5. BImSchV sowie aus behördlichen Auflagen. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt von Art und Umfang der betriebenen Anlagen ab.
Ja. Die Bestellung eines externen Immissionsschutzbeauftragten ist gesetzlich möglich und bietet Unternehmen den Vorteil, jederzeit auf aktuelles Fachwissen und langjährige Praxiserfahrung zurückzugreifen.
Er unterstützt bei der Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten, überwacht Emissionsmessungen, bewertet Genehmigungsauflagen, informiert über Rechtsänderungen, schult Mitarbeitende und begleitet Behördenüberwachungen.
Durch die enge Zusammenarbeit unserer Fachbereiche erhalten Sie weit mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung. Wir unterstützen Sie zusätzlich bei Genehmigungsverfahren, Behördenkommunikation, Umweltinspektionen, Compliance-Prüfungen sowie der langfristigen Optimierung Ihres Umwelt- und Immissionsschutzmanagements.
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