Schädlingsbekämpfung im Wandel – Neue gesetzliche Vorgaben für Rodentizide
Die rechtlichen Anforderungen an Biozide und Rodentizide entwickeln sich kontinuierlich weiter. Regelmäßige Änderungen von Wirkstoffen, Zulassungen und Anwendungs-bestimmungen machen es erforderlich, bestehende Schädlingsbekämpfungskonzepte regelmäßig zu überprüfen. Besonders betroffen sind aktuell antikoagulante Rodentizide (blutgerinnungshemmende Nagerbekämpfungsmittel), beispielsweise Produkte mit dem Wirkstoff Brodifacoum.
Wichtige Änderungen:
Die befallsunabhängige Dauerbeköderung ist nicht mehr zulässig. Rodentizide dürfen grundsätzlich nur nach dokumentierter Befallsermittlung eingesetzt werden
Das sollten Unternehmen jetzt prüfen
- Gültige Zulassung der Produkte
- Dokumentierter Befallsnachweis
- Keine Dauerbeköderung
- Nachvollziehbare Kontrollen
- Aktuelle Zulassungsauflagen eingehalten
| Früher | Heute |
| Dauerbeköderung möglich | Nicht mehr zulässig |
| Vorbeugender Ködereinsatz | Nicht mehr zulässig |
| Befall nachweisen | Erforderlich |
| Dokumentation | Erfoderlich |
Empfehlung
Lassen Sie sich von Ihrem Dienstleister die eingesetzten Produkte, deren Zulassung sowie das zugrunde liegende Monitoring- und Bekämpfungskonzept erläutern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schädlingsbekämpfung den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und Beanstandungen bei Audits oder Behördenkontrollen vermieden werden.
Unser Tipp: Prüfen Sie bestehende Verträge und Bekämpfungskonzepte frühzeitig. Die Anforderungen im Biozidrecht ändern sich regelmäßig, eine regelmäßige Überprüfung schützt vor rechtlichen Risiken und unterstützt einen nachhaltigen Umwelt- und Gesundheitsschutz.