Novelle der Ersatzbaustoffverordnung: Bürokratieabbau und mehr Praxistauglichkeit geplant

Das Bundesministerium hat einen Referentenentwurf zur Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) vorgelegt. Ziel ist es, die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe zu erleichtern, bürokratische Hürden abzubauen und den Vollzug zu vereinfachen. Grundlage sind die Erfahrungen aus den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung sowie die Ergebnisse einer umfangreichen Evaluierung.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die vorgesehenen Änderungen bringen zahlreiche Erleichterungen für Betreiber von Aufbereitungsanlagen, Bauunternehmen, Entsorger und Verwender mineralischer Ersatzbaustoffe:

Die Novelle enthält überwiegend vollzugs- und praxisorientierte Anpassungen, keine grundlegende Neuausrichtung der Ersatzbaustoffverordnung. Für viele Unternehmen ergeben sich jedoch spürbare Erleichterungen bei Genehmigungs-, Überwachungs- und Dokumentationspflichten. Es lohnt sich daher, die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam zu verfolgen.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung der Auswirkungen auf Ihre Standorte, Aufbereitungsanlagen und Bauvorhaben.

Vanessa Thiede
Projektleiterin
0345 686977-28

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