Neue Anforderungen der 31. BImSchV: Prüfung von Lösungsmittelbilanzen

Mit der Novellierung der 31. BImSchV wurden die Anforderungen an Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, in denen organische Lösungsmittel verwendet werden, erweitert. Künftig müssen die im Rahmen der Verordnung erstellten Lösungsmittelbilanzen regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geprüft werden. Für bestehende Anlagen erfolgt die erstmalige Prüfung drei Jahre nach Inkrafttreten der Änderungen (16. Januar 2027), anschließend im Abstand von drei Kalenderjahren.

Mit der Novellierung der 31. BImSchV wurden die Anforderungen an Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, in denen organische Lösungsmittel verwendet werden, erweitert. Künftig müssen die im Rahmen der Verordnung erstellten Lösungsmittelbilanzen regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geprüft werden. Für bestehende Anlagen erfolgt die erstmalige Prüfung drei Jahre nach Inkrafttreten der Änderungen (16. Januar 2027), anschließend im Abstand von drei Kalenderjahren.

Sind Sie vorbereitet?

Viele Betreiber erstellen bereits seit Jahren Lösungsmittelbilanzen. Die nun erforderliche externe Prüfung stellt jedoch neue Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Dokumentation der zugrunde liegenden Daten. Insbesondere Stoffströme, Einkaufs- und Verbrauchsmengen, Lagerbestände, Abfallmengen sowie die verwendeten Berechnungsansätze müssen schlüssig und prüffähig dargestellt werden.

Dabei beschränkt sich die Prüfung nicht nur auf die rechnerische Richtigkeit der Lösungsmittelbilanz. Zunehmend werden auch die zugrunde liegenden Datenquellen, Datenflüsse und Annahmen hinterfragt. Insbesondere bei der Verwendung von Literaturwerten, Schätzungen oder anderen vereinfachten Ansätzen ist eine nachvollziehbare fachliche Begründung erforderlich. Darüber hinaus werden im Rahmen der Prüfung auch entsprechend den Vollzugshinweisen des LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) weitere verordnungsrelevante Anforderungen betrachtet, beispielsweise die Bewertung eingesetzter Stoffe hinsichtlich ihrer Gefährlichkeitsmerkmale.

Unser Leistungsangebot

Die BfU AG unterstützt bei der Vorbereitung auf die bevorstehende Prüfung. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Frühzeitig handeln

Erfahrungsgemäß zeigt sich erst im Rahmen einer detaillierten Durchsicht, ob alle für die Bilanz erforderlichen Daten vollständig und belastbar vorliegen. Eine frühzeitige Überprüfung ermöglicht es, mögliche Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen und vor der behördlich geforderten Prüfung zu beheben.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der prüfungssicheren Vorbereitung Ihrer Lösungsmittelbilanz nach 31. BImSchV.

Vanessa Thiede
Projektleiterin
0345 686977-28

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