Gefährdungsbeurteilung 2026: Ist Ihre noch aktuell?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihr Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen sind eingeflossen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihr Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen sind eingeflossen.

Für Unternehmen ist das ein guter Anlass, die eigenen Gefährdungsbeurteilungen auf den Prüfstand zu stellen: Sind alle relevanten Gefährdungen erfasst? Wurden neue Arbeitsmittel, Gefahrstoffe oder Arbeitsverfahren berücksichtigt? Sind die festgelegten Schutzmaßnahmen noch wirksam?

Besondere Bedeutung haben unter anderem psychische Belastungen, optische Strahlung und Blaulicht, Arbeitszeitgestaltung, Gefahrstoffe, Arbeitsmittel, Lärm und persönliche Schutzausrüstung. Auch aktuelle Anforderungen aus TRGS, TRBS und dem DGUV-Regelwerk sollten berücksichtigt werden.

Gerade ältere Gefährdungsbeurteilungen sollten nicht nur formal aktualisiert werden. Entscheidend ist, ob sie die tatsächlichen Bedingungen im Betrieb noch abbilden und die Maßnahmen wirksam umgesetzt werden.

Die BfU unterstützt Sie bei der Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen – von der Betriebsbegehung über die Bewertung der Gefährdungen bis zur Maßnahmenplanung und Wirksamkeitskontrolle.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam bringen wir Ihre Gefährdungsbeurteilungen auf den aktuellen Stand.

Christin Johanna Kahl
Beraterin
0345 686977-23

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