Sachverständige & EHS-Prüfer für den Emissionshandel (TEHG)
Verifizierung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen nach dem EU-Emissionshandel
Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen sind verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen jährlich gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Zuteilungsanträge für kostenlose Emissionsberechtigungen sowie weitere emissionshandelsrelevante Unterlagen vor ihrer Einreichung unabhängig geprüft werden.
Die Verifizierung erfolgt durch eine DAkkS-akkreditierte Prüfstelle, die hierfür qualifizierte und unabhängige EHS-Prüfer einsetzt.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung und Verifizierung sämtlicher emissionshandelsrelevanter Unterlagen gemäß den Anforderungen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS).
Dabei können wir auf langjährige Partnerschaft mit der ESC Cert GmbH als DAkkS-akkreditierter Prüfstelle aufbauen.
Warum ist eine unabhängige Verifizierung erforderlich?
Die Verifizierung stellt sicher, dass Emissionsberichte und Zuteilungsanträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die gemeldeten Daten vollständig, nachvollziehbar und plausibel sind.
Eine ordnungsgemäße Prüfung schafft:
Rechtssicherheit
Erfüllung der Anforderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie der europäischen Vorgaben.
Verlässlichkeit
Unabhängige Prüfung durch qualifizierte EHS-Prüfer nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Sicherheit gegenüber Behörden
Verifizierte Unterlagen erfüllen die Anforderungen der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Effizienz
Frühzeitige Identifizierung möglicher Fehler oder Unstimmigkeiten vor der Einreichung.
Für welche Unternehmen ist eine Verifizierung erforderlich?
Eine Verifizierung ist insbesondere für Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen erforderlich.
Hierzu zählen unter anderem Unternehmen aus den Bereichen:
- Energieerzeugung
- Chemische Industrie
- Papierindustrie
- Glasindustrie
- Metallindustrie
- Zement- und Baustoffindustrie
- Abfallverbrennung
- Weitere genehmigungsbedürftige Industrieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung von Unterlagen, bereiten den Prüftermin mit dem EHS-Prüfer vor und stehen als Ansprechpartner Vor-Ort im Termin und im Nachgang für Fragen zur Verfügung. Wir begleiten Sie bis zum abgabefähigen, verifizierten Dokument!
Darüber hinaus verfolgen wir Anmerkungen und Nachforderungen der Prüfstelle auch zwischen den Berichtsphasen und unterstützen bei der Umsetzung.
Begleitung bei der Verifizierung von Emissionsberichten
Wir prüfen Ihre jährlichen Emissionsberichte auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen, und verringern somit effektiv den Prüfaufwand und Verzögerungen während des Verifizierungsprozesses.
Die Verifizierung umfasst unter anderem:
- Prüfung der Emissionsdaten
- Bewertung der Datengrundlagen
- Nachvollziehbarkeit der Berechnungsmethoden
- Prüfung der Dokumentation
- Erstellung des Verifizierungsberichts (durch die akkreditierte Prüfstelle)
Prüfung von Zuteilungsanträgen
Begleitung bei der Verifizierung von Zuteilungsanträgen
Kostenlose Emissionsberechtigungen können nur auf Grundlage ordnungsgemäß geprüfter Zuteilungsanträge gewährt werden.
Wir begleiten Sie bis zur finalen Verifizierung von:
- Zuteilungsanträgen für Bestandsanlagen
- Zuteilungsanträgen neuer Marktteilnehmer
- Änderungen bestehender Zuteilungen
- anlagenbezogenen Nachweisen
Zusammenarbeit mit einer DAkkS-akkreditierten Prüfstelle
Die Verifizierung erfolgt beispielsweise über die ESC Cert GmbH, eine unabhängige und von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Prüfstelle.
Durch die enge Zusammenarbeit profitieren Sie von:
- kurzen Abstimmungswegen,
- hoher fachlicher Kompetenz,
- effizienter Projektabwicklung,
- sowie einer rechtssicheren Prüfung Ihrer Unterlagen.
Warum eine akkreditierte Prüfstelle entscheidend ist
Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass Emissionsberichte und Zuteilungsanträge ausschließlich durch unabhängige und akkreditierte Prüfstellen verifiziert werden dürfen.
Die Prüfung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip durch qualifizierte EHS-Prüfer und Überprüfer mit entsprechender Branchenzulassung. Dadurch wird sichergestellt, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die eingereichten Unterlagen den Qualitätsstandards des Europäischen Emissionshandels entsprechen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Verifizierung emissionshandelsrelevanter Unterlagen basiert unter anderem auf:
- Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung (EU) 2018/2067
- Monitoring-Verordnung (EU) 2018/2066
- Akkreditierungsvorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)
Seit Beginn der dritten Handelsperiode dürfen Emissionsberichte und Zuteilungsanträge ausschließlich durch DAkkS-akkreditierte Prüfstellen verifiziert werden. Die Prüfung erfolgt durch unabhängige EHS-Prüfer im Vier-Augen-Prinzip.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Alle Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen, die dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) unterliegen, müssen ihre jährlichen Emissionsberichte vor der Einreichung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle durch eine akkreditierte Prüfstelle verifizieren lassen. Dazu kommen seit 01.01.2025 auch Inverkehrbringer von Brennstoffen nach dem EU-ETS 2.
Bei einer EHS-Prüfung werden Emissionsberichte oder Zuteilungsanträge durch unabhängige Prüfer auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen überprüft.
Nur Prüfstellen mit einer Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) dürfen Verifizierungen im Europäischen Emissionshandel durchführen.
Die Verifizierung erfolgt durch voneinander unabhängige Prüfer und Überprüfer. Dieses Verfahren stellt eine objektive und qualitativ hochwertige Prüfung sicher.
Ja, wir begleiten ihr Unternehmen bereits bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen sowie bei der Abstimmung mit der Prüfstelle und der Deutschen Emissionshandelsstelle.
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