Brennbare Stäube: Ist Ihr Explosionsschutz noch aktuell?

Das Merkblatt T 054 „Brennbare Stäube – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ der BG RCI wurde mit Stand 12/2025 grundlegend aktualisiert.

Das Merkblatt T 054 „Brennbare Stäube – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ der BG RCI wurde mit Stand 12/2025 grundlegend aktualisiert.

Brennbare Stäube können in vielen Betrieben eine explosionsfähige Atmosphäre bilden – beispielsweise in der Holz-, Lebensmittel-, Kunststoff-, Chemie- oder Metallindustrie.

Für den Explosionsschutz kommt es dabei nicht allein auf den vorhandenen Stoff an. Entscheidend ist, wo Staub freigesetzt wird, wo er sich ablagern kann und unter welchen Bedingungen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

Bei bestehenden Anlagen lohnt sich insbesondere ein Blick auf die Zoneneinteilung und Ex-Bereiche, Stoffdaten und sicherheitstechnische Kenngrößen, eingesetzte Geräte, Absaugung und Lüftung, Staubablagerungen und Reinigung, mögliche Zündquellen sowie das Explosionsschutzdokument.

Denn, ein aktuelles Regelwerk allein, macht einen Betrieb noch nicht sicher. Entscheidend ist die korrekte Übertragung auf die konkrete Anlage und die wirksame Umsetzung der Schutzmaßnahmen.

Die BfU unterstützt Sie bei der Überprüfung und Aktualisierung von Explosionsschutzdokumenten, der Zoneneinteilung, der Bewertung von Zündquellen und der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.

Nutzen Sie die Aktualisierung des T 054 als Anlass für einen Praxis-Check Ihres Explosionsschutzes, gern mit unserer fachlichen Expertise.

Christin Johanna Kahl
Beraterin
0345 686977-23

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