Mehr Herstellerverantwortung für Textilhersteller - Änderung zur Richtlinie (EU) 2025/ 1892 vom 10. September 2025 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle -
Im Jahr 2023 fielen in Deutschland pro Person durchschnittlich knapp zwei Kilogramm Textilabfälle an. Laut des Statistischen Bundesamts stieg die Menge an Textil- und Bekleidungsabfällen zwischen 2013 und 2023 von 112.700 auf 175.000 Tonnen, was einen Anstieg von rund 55 % bedeutet. Als wesentliche Ursache gilt das Geschäftsmodell der „Fast Fashion“, bei dem Kleidungsstücke häufig nur kurze Zeit genutzt und anschließend entsorgt werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Europäische Union die Vorschriften zur Textilabfallbewirtschaftung mit der Richtlinie 2025/1892 überarbeitet. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben bis zum 17. Juni 2027 in nationales Recht umsetzen. Mit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung liegt nun ein erster Entwurf vor, der aufzeigt, wie die Regelungen aus der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden könnten.
Kern des Konzepts ist die erweiterte Herstellerverantwortung. Hersteller müssen sich demnach künftig registrieren und einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen. Diese Organisationen übernehmen die Sammlung, Beförderung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und arbeiten mit bestehenden Sammelstrukturen zusammen. Zudem sollen sie die Verbraucherinnen und Verbraucher über nachhaltigen Textilkonsum informieren.
Hersteller ohne Sitz in Deutschland müssen einen Bevollmächtigten benennen, der ihre Pflichten im Inland wahrnimmt. Die Organisationen werden durch Herstellerbeiträge finanziert, deren Höhe sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Produkten sowie deren Umweltverträglichkeit richtet. Kriterien wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit sollen Anreize für eine stärkere Kreislauforientierte Produktgestaltung schaffen.
Das Eckpunktepapier sieht außerdem Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten von 70, 95 und 85 Prozent vor. Wann diese Quoten verbindlich gelten, ist bislang nicht festgelegt.
Die EU-Richtlinie sieht für bestimmte Textilien, insbesondere solche mit beruflichem oder militärischem Verwendungszweck, sowie für Produkte mit potenziellen Sicherheits-, Gesundheits- oder Hygienerisiken Ausnahmen von der erweiterten Herstellerverantwortung vor. Die Bundesregierung plant, den Anwendungsbereich der Richtlinie unverändert in nationales Recht zu übernehmen.
Mit der neuen Richtlinie reagiert die EU auf das steigende Textilabfallaufkommen und setzt dabei vor allem auf eine stärkere Verantwortung der Hersteller sowie auf nachhaltigere Konsum- und Produktionsstrukturen. Der Fokus liegt dabei auf dem privaten Textilkonsum, während gewerblich genutzte Textilien weitgehend ausgenommen sind.
Wir bleiben für Sie am Thema dran!
Mechtild Röttcher
Umweltassessorin Dipl.-Ing.
-Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich-
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