Neuer Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes veröffentlicht

 Der neue Referentenentwurf bringt gegenüber der vorherigen Version einige Änderungen mit sich.

Hier einige Eckpunkte:

-        Die übergeordneten Effizienzziele bleiben nun doch bestehen.

-        Die Schwellenwerte zur Einführung eines Energiemanagementsystems steigen von bisher 7,5 GWH/ Jahr auf 23,6 GWh/ Jahr. Dadurch werden künftig deutlich weniger Unternehmen zur Einführung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems verpflichtet sein.

 -        Die Frist zur Einführung eines Energiemanagementsystems wird bis zum 11.10.2027 verlängert. Neben der DIN EN ISO 50001 werden die DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS anerkannt.´

 -        Energieeffizienz bekommt eine größere Bedeutung als bisher. Die Einsparung von Endenergie wird durch den Grundsatz Energieeffizienz an erster Stelle abgelöst. Energieeffizienzmaßnahmen sollen künftig nach dem Prinzip „Energy Efficiency First“ ab Investitionsvolumen von 100 Mio € im Energie- bzw. 175 Mio € im Verkehrssektor bewertet werden.

 -        Eine Verpflichtung zu Umsetzungsplänen besteht nur noch für Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 2,77 und 23,6 GWh/Jahr. Unternehmen mit einem Verbrauch > 23,6 GWh/ Jahr sind durch die Managementsysteme ohnehin zur Erstellung von Umsetzungs-plänen verpflichtet.

 -        Einsparverpflichtungen werden teilweise deutlich reduziert.

 -        Die Anforderungen für Rechenzentren werden teilweise reduziert. Angesichts des wachsenden Energiebedarfs digitaler Infrastruktur sind hier jedoch noch weiterführende Diskussionen und Änderungen zu erwarten.

 -        Die Plattform für Abwärme wird freiwillig. Statt verpflichtender Nutzung von Abwärme besteht künftig eine Pflicht zu einer Kosten-Nutzen-Analyse bei Planung/ Modernisierung von Industrieanlagen > 8 MW bzw. Energieversorgungseinrichtungen > 7 MW.

Der Referentenentwurf setzt stärker auf Flexibilität und weniger auf verpflichtende Maßnahmen. Insbesondere werden Anforderungen bzgl. der verpflichtenden Einführung von Managementsystemen deutlich abgeschwächt. Für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch zwischen 7,5 und 23,6 GWh/Jahr bleibt offen, inwieweit sie ein Managementsystem einführen bzw. bereits begonnene Maßnahmen forstsetzen müssen oder darauf vertrauen können, dass die genannten Schwellenwerte abschließend im Gesetz verankert werden.

Wir unterstützen und beraten Sie gern in allen Fragen zum Energierecht und zur Einführung von Managementsystemen.

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Susanne Hedicke

Dipl.-Ingenieur

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