Hitze am Arbeitsplatz: Eine schweißtreibende Herausforderung
Die zunehmenden Hitzewellen infolge des Klimawandels stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, auch im Arbeitsschutz. Überhitzte Arbeitsräume und steigende Gesundheitsrisiken für Beschäftigte gehören zunehmend zum betrieblichen Alltag.
Damit wächst auch der Handlungsdruck für Arbeitgeber. Denn der Hitzeschutz ist nicht nur eine Frage der Fürsorge, sondern klar gesetzlich geregelt. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die ASR A3.5 geben konkrete Anforderungen an Raumtemperaturen und notwendige Schutzmaßnahmen vor.
So gilt: Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten. Wird dieser Wert etwa durch Sonneneinstrahlung überschritten, sind geeignete Sonnenschutzmaßnahmen verpflichtend umzusetzen. Steigt die Raumtemperatur trotz dieser Maßnahmen weiter an, verschärfen sich die Anforderungen deutlich:
ab +26 °C: zusätzliche Maßnahmen empfohlen
ab +30 °C: wirksame Maßnahmen verpflichtend
ab +35 °C: Arbeitsräume ohne Schutzmaßnahmen nicht mehr geeignet
Dabei ist klar geregelt, dass technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor personenbezogenen Lösungen haben.
Die rechtliche Grundlage geht jedoch noch weiter: Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst vermieden werden.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Einführung eines strukturierten Hitzeschutzkonzepts zunehmend an Bedeutung. Es dient dazu, die gesetzlichen Anforderungen systematisch umzusetzen, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen dauerhaft im Betrieb zu verankern.
Angesichts steigender Temperaturen bedeutet das konkret: Hitzeschutz muss nicht nur reaktiv, sondern systematisch geplant, umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.
Die BfU unterstützt Sie gern bei der Entwicklung und Einführung eines Hitzeschutzkonzepts sowie selbstverständlich in allen weiteren Fragen der Arbeitssicherheit.
Sprechen Sie uns gerne an!
Christoph Franken
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Telefon: 0049 561 96996-34
Mobil: 0049 1514 1465898