Neues zu IE- Richtlinie
Wir haben Sie bereits über die zu erwartenden Neuerungen durch die Änderungen an der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie), insbesondere mit Blick auf die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen und Transformationsplänen informiert. Nun liegt ein neuer Referentenentwurf für die Umsetzung in nationales Recht vor, welcher auch die Änderungen der Omnibus-Maßnahmenpakete zum Bürokratieabbau berücksichtigt (hier konkret: Umwelt-Omnibus Paket VIII).
Ganz zentral ist aus unserer Sicht, dass Umweltmanagementsysteme nunmehr bis zum 30.06.2030 umgesetzt sein müssen und nicht, wie bisher normiert, bis zum 01.07.2027. Daraus ergibt sich eine längere Vorbereitungszeit. Insbesondere bietet dies die Chance, materielle Anforderungen zu Testzwecken zu implementieren und Abläufe zu schärfen, bevor externe Gutachter für die Zertifizierung hinzugezogen werden müssen. So können durch vorausschauende Planung auf den Betrieb zugeschnittene Systeme gefunden und durch mit uns gemeinsam durchgeführten internen Audits Zertifizierungskosten gespart werden.
Eine starke Entlastung wird auch dadurch zu verzeichnen sein, dass die angedachte Pflicht zur Erstellung und Prüfung von Transformationsplänen, der Maßnahmen zur Erreichung eines nachhaltigen, Schadstofffreien, kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaftens bis 2045 beschreibt, nicht mehr vorgesehen ist
Ferner entfallen die umfangreichen Regelungen zu einem umfassenden Chemikalienverzeichnisses im Rahmen eines Chemikalienmanagementsystems aus dem Blickpunkt der Abdeckung relevanter Dokumentationen durch Ihr Umweltmanagement.
Im Rahmen des Omnibus-Paketes ist im weiteren Verlauf des Jahres damit zu rechnen, dass Regelungen zur Herstellerverantwortung, Berichterstattung gem. KrWG, Genehmigungsanforderungen an Dekarbonisierungsprojekte, die REACH-Verordnung und weitere Rechtsakte überarbeitet und vereinfacht werden. Gern halten wir Sie auf dem Laufenden und prüfen die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften für Ihren konkreten Fall.
Bereiten Sie sich also schon jetzt auf die Umsetzung vor und setzen Sie frühzeitig das Fundament für Ihr individuelles und umfassendes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001/ EMAS oder integrieren Sie es in bereits eingeführte Managementsysteme. So können Sie Kosten, Personal- und Verwaltungsaufwand abschätzen und bei der tatsächlichen Umsetzung sparen.
Die BfU Dr. Poppe AG unterstützt und berät Sie bei der
- Erstellung von Katastern,
- Durchführen von GAP-Analysen
- Durchführen interner Audits bis hin zur
- Implementierung von Managementsystemen.
Bitte sprechen Sie uns an.
Kontakt:
Susanne Hedicke
Dipl.-Ingenieur
Tel. +49 345 686977-26
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