Neues zum Energierecht
Bereits während der „Ampel“-Regierung sollte das Energierecht, insbesondere das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) novelliert werden. Die Gesetzesänderungen sind nunmehr für 2026 geplant und es liegt ein erster Referentenentwurf vor. Inhaltlich können sich somit noch Änderungen ergeben, dennoch möchten wir Sie bereits über absehbare Neuerungen informieren.
Wie bei der Umsetzung der IE-Richtlinie sollen EU-Vorgaben 1:1 umgesetzt werden, um einheitliche Anforderungen zu setzen und landesspezifischen, bürokratischen Mehraufwand zu reduzieren.
Voraussichtliche Neuerungen im EnEfg:
· Nationale Effizienzziele und deren absolute Sparvorgaben werden durch „Efficiency First“ abgelöst.
· Energie- und Umweltmanagementsysteme werden nunmehr erst ab einem Jahresverbrauch von 23,6 GWh verpflichtend. Außerdem kann dies über die ISO 14001 geschehen.
· Umsetzungspläne müssen nicht mehr extern bestätigt werden, dafür sind sie bereits 3 Monate nach Auditierung zu veröffentlichen.
· Änderungen der Vorgaben für öffentliche Stellen sowie Rechenzentren.
· Bei Investitionsentscheidungen über 100 Millionen Euro sind in Zukunft auch Energieeffizienzmöglichkeiten mitzubewerten.
Voraussichtliche Neuerungen im EDL-G:
· Auditpflicht nicht mehr nach KMU-Kriterien, sondern ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch über 2,77 GWh.
· Diese Audits decken über belastbare Messdaten mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs ab.
· Zukünftig sollen neben zertifizierten Energiemanagementsystemen und EMAS auch Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 und qualifizierte Energieleistungsverträge von der Auditpflicht befreien.
Es ist zu erwarten, dass eine Reihe pauschale Verpflichtungen wegfallen. Allerdings geht dies mit individuellen Prüfpflichten und Zertifizierungen einher. Auch die verringerten Fristen für Umsetzungspläne sind von großer Bedeutung. Hier unterstützen Sie unsere erfahrenen Management- und Energierecht-Experten. Gern prüfen wir schon jetzt mit Ihnen gemeinsam:
- Ihren Energieverbrauch
- Etwaige Auditierungspflichten
- Ein auf Sie zugeschnittenes Managementsystem
- Strukturelle und Effizienzmöglichkeiten Ihres Unternehmens
Bitte sprechen Sie uns an.
Kontakt:
Susanne Hedicke
Dipl.-Ingenieur
Tel. +49 345 686977-26
Mobil: +49 1732967391