Endspurt TA Luft 2021: Ist Ihre Anlage bereit für die Frist 12/2026?
Beim Thema Emissionsschutz denken viele zuerst an Schornsteine. Doch die TA Luft 2021 (Nr. 5.2.6) nimmt verstärkt die „versteckten“ Quellen in den Fokus: Diffuse Emissionen, die beim Lagern, Umfüllen, Fördern und Verarbeiten flüssiger organischer Stoffe entstehen.
Da die allgemeine Übergangsfrist für Bestandsanlagen am 1. Dezember 2026 endet (gemäß Nr. 6.2.3.3), ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihre Prozesse auf Konformität zu prüfen.
1. Lagerung: Emissionsminderung im Tanklager
An Tanklagerungen werden verschärfte Anforderungen gestellt, um die Verdunstung organischer Stoffe zu minimieren:
- Gasrückführung/Gaspendelung: Beim Befüllen von Behältern ist die Rückführung der verdrängten Dämpfe heute Standard.
- Abgasreinigung: Wo Gaspendelung technisch nicht möglich ist, müssen die Dämpfe einer Abgasreinigungsanlage zugeführt werden.
- Schwimmdecken: Bei großen Flachbodentanks sind wirksame Abdichtungen (z. B. Innenschwimmdecken) Pflicht, um den Gasraum über dem Medium zu minimieren.
2. Umfüllen und Fördern: Dichtheit ist Pflicht
Überall dort, wo Medien bewegt werden, entstehen potenzielle Leckagestellen:
- Pumpen & Verdichter: Hier fordert die TA Luft den Einsatz technisch dichter Systeme, wie z. B. Magnetkupplungspumpen, Spaltrohrmotorpumpen oder Pumpen mit doppeltwirkenden Gleitringdichtungen und Sperrsystem.
- Verladestationen: Die Anschlüsse beim Befüllen von Tankwagen oder Kesselwagen müssen so konstruiert sein, dass beim Entkoppeln nur minimale Restmengen austreten können.
3. Verarbeiten: Das "LDAR"-Prinzip (Leak Detection and Repair)
Die Nr. 5.2.6.4 legt fest, wie mit Leckagen an Armaturen, Flanschen und Pumpen umzugehen ist:
- Regelmäßige Kontrolle: Ein systematisches Überwachungsprogramm zur Leckagesuche ist zwingend erforderlich.
- Sanierungsfristen: Festgestellte Undichtigkeiten müssen unverzüglich gekennzeichnet werden. Die finale Instandsetzung muss spätestens beim nächsten planmäßigen Stillstand erfolgen.
4. Warum jetzt handeln?
Die Behörden prüfen die Einhaltung dieser Standards verstärkt im Rahmen von:
- Regelüberwachungen: Inspektionen der Umweltämter legen den Fokus auf die Dokumentation der Dichtheitsnachweise.
- Änderungsgenehmigungen (§ 16 BImSchG): Jede wesentliche Änderung an Ihre Anlage löst eine Gesamtprüfung nach dem aktuellen Stand der Technik (TA Luft 2021) aus.
5. Unser Expertencheck für Ihren Betrieb
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anlage rechtssicher durch den "Dschungel" der Nr. 5.2.6 zu führen:
- Auditierung Ihrer Pumpen-, Tank- und Verladetechnik.
- Erstellung von Sanierungskonzepten zur Einhaltung der 2026er-Frist.
- Dokumentations-Service für behördlich geforderte Nachweise.
Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Prozesse nicht nur effizient, sondern auch emissionskonform sind. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Manuel Kurz
- M. Sc. Umwelt- und Ressourcenmanagement -
Telefon: 0561 / 96 996-17
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