Sichere Verwendung von Lasereinrichtungen in der Praxis

In der heutigen Arbeitswelt kommen in vielen Arbeitsbereichen moderne Lasereinrichtungen zur Anwendung. Hierzu zählen z.B. Bereich in Industrie, Technik, Medizin und Wissenschaft. Laserstrahlung kann aufgrund seiner Wärmewirkung schwere Schäden an Augen und Haut verursachen. Zum Schutz der Beschäftigten müssen daher angemessene Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang berücksichtigt werden.

Geregelt werden die Schutzziele und allgemeinen Anforderungen für den sicheren Betrieb von Lasern durch die Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV). Neben verschiedenen Maßnahmen wird für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten gefordert. Nach § 5 OStrV unterstützen Laserschutzbeauftragte die Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 OStrV, der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach § 7 OStrV und überwachen den sicheren Betrieb der genannten Lasereinrichtungen. Ebenso unterstützen Laserschutzbeauftragte im Rahmen ihrer Tätigkeiten den Arbeitgeber bei der Unterweisung der Beschäftigten. Je nach Komplexizität der Aufgabenstellung, Vertretungsregelungen, der Anzahl an Betriebsorten mit relevanten Lasereinrichtungen, u.a. müssen durchaus auch mehrere Laserschutzbeauftragte zur Überwachung des sicheren Betriebes von Lasereinrichtungen bestellt werden.

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Lasereinrichtungen betreiben oder aufgrund offener Fragestellungen einen Unterstützungsbedarf benötigen, so stehen wir Ihnen mit unseren Fachleuten zur Lasersicherheit gerne zur Verfügung.

Sie finden keinen Freiwilligen in Ihrem Team, der die Funktion des Laserschutzbeauftragten übernehmen möchte und können sich eine Zusammenarbeit mit einem externen Fachmann vorstellen?

Dann wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner und vereinbaren Sie einen unverbindlichen, persönlichen Beratungstermin (kostenfrei) in Ihrem Unternehmen!

Kontakt:

Tobias Brenne

M. Sc. Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitsingenieurwesen

Sachverständiger nach § 52 AwSV

Tel.: +49 6441 96305-13

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