Rückbau & Recycling von Windenergieanlagen: Was Betreiber, Hersteller und Recycler jetzt wissen müssen

Da in den kommenden Jahren zahlreiche Windenergieanlagen ihr technischen oder wirtschaftlichen Lebensende erreichen, gewinnt der rechtskonforme Rückbau zunehmend an Bedeutung. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten aktuellen Punkte zusammen.

Rückbaupflicht nach BauGB und BImSchG

Die Grundlagen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Betreiber sind nach § 35 Abs. 5 BauGB verpflichtet, Windenergieanlagen nach dauerhafter Nutzungsaufgabe vollständig zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen. Behörden sichern dies durch Sicherheitsleistungen ab, deren Höhe je nach Bundesland stark variiert. Eine standortbezogene Prüfung ist daher unerlässlich.

Wird eine genehmigungspflichtige Anlage drei Jahre nicht betrieben, erlischt die Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG und der Rückbau wird verpflichtend. Unterlassene Rückbaumaßnahmen können aufsichtsrechtliche Eingriffe nach sich ziehen und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen (§§ 324 ff. StGB) führen.

Abfallrechtliche Pflichten

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) priorisiert Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling. Betreiber bleiben bis zur endgültigen Entsorgung verantwortlich, auch bei Beauftragung externer Entsorger.

Deutliche Unterschiede in den Landesvorgaben

Die Rückbauvorgaben und Berechnungsmethoden für Sicherheitsleistungen sind länderspezifisch geregelt.

Beispiele:

·        Sachsen: vollständiger Rückbau aller ober- und unterirdischen Anlagenteile

·        Niedersachsen: Ausnahmen bei Pfahlgründungen möglich

·        Schleswig-Holstein: Rückbau bis zwei Meter Tiefe (ältere Anlagen) bzw. vollständiger Rückbau (neuere Genehmigungen)

Die Bandbreite reicht von pauschalen Kostenansätzen bis zu individuellen Kalkulationen. Ohne genaue Prüfung des Standortrechts sind Fehlkalkulationen wahrscheinlich.

Neue Anforderungen an Hersteller

Mit der neuen E-DIN 4866 „Abbruch und Rückbau von Windenergieanlagen“ (Veröffentlichung voraussichtlich 2026) steigen die Anforderungen an die technische Dokumentation. Herstellern werden Mindestangaben zu Materialdaten, Fundamentdetails und eingesetzten Betriebsmitteln auferlegt, um einen sicheren Rückbau zu ermöglichen. Gleichzeitig gewinnt die erweiterte Herstellerverantwortung im Sinne der Kreislaufwirtschaft weiter an Bedeutung.

Herausforderungen für Recycler

Recycler müssen zunehmend komplexe Materialströme bewältigen. Während Metalle etablierten Recyclingwegen folgen, besteht bei GFK- und CFK-Rotorblättern weiterhin erheblicher Entwicklungsbedarf.

Fazit und Empfehlungen

Der Rückbau von Windenergieanlagen ist ein anspruchsvoller, interdisziplinärer Prozess. Betreiber sind dazu aufgerufen rechtszeitig:

·        landesrechtliche Vorgaben zu prüfen

·        Sicherheitsleistungen zu kalkulieren

·        abfallrechtlichen Pflichten zu berücksichtigen.

Hersteller haben kommende Dokumentationspflichten zu beachten. Für Recycler sind belastbare technische Verfahren und Konzepte im Sinne des Stoffkreislauf entscheidend.

Eine frühzeitige Standortanalyse und Abstimmung mit Behörden hilft, Risiken und Verzögerungen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gern bei der Bewertung rechtlicher Anforderungen und der Planung von Rückbauprozessen. Sprechen Sie uns gern an!

Christian Schmidt

- Diplom-Ingenieur -

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