Beschaffung und Abnahme von Maschinen
Bereits im Juni 2023 wurde die neue EU-Maschinenordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab dem 20.01.2027. Maschinen, die bis zu diesem Datum erstmals auf dem Markt bereitgestellt werden, sind entsprechend der alten Richtlinie zu behandeln.
Trotz des langen Vorlaufs ist die anstehende Neuerung noch nicht in allen Betrieben bekannt. Dabei bringt die Verordnung gerade für Einkäufer und Betreiber einige wesentliche Neuerungen mit sich. So müssen z.B. Maschinen mit hohem Risiko künftig noch strenger geprüft werden. Auch Anforderungen an Cybersecurity und Manipulationsschutz sind nun enthalten.
Für Unternehmen bedeutet dies eine Anpassung der Beschaffungs- und Abnahmeprozesse. Von Einkäufern müssen vor allem strengere Sicherheitsanforderungen beachtet werden, insbesondere bei vernetzten Maschinen. Die Konformität sollte vor der Anschaffung noch intensiver geprüft werden. Auf die Betreiber kommt eine verstärkte Dokumentations- und Informationspflicht, insbesondere bei wesentlichen Änderungen an Maschinen, zu. Eine wesentliche Änderung umfasst hierbei Änderungen im Bereich der Hard-, aber auch der Software. Dies hat zur Folge, dass Betreiber die neuen Herstellerpflichten erfüllen müssen, was mit umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten einhergeht.
Für die regelkonforme Umsetzung der neuen Maschinenverordnung ist ein aktuelles und solides Wissen notwendig. Deshalb sollten Unternehmen bereits angefangen haben, ihre Mitarbeiter im Einkauf und in der Technik auf die Änderungen vorzubereiten, bzw. zu schulen und vorhandene Prozesse sowie Abnahmeprotokolle an zukünftige Forderungen anzupassen. Auch Lieferanten sollten bereits heute auf die neue Verordnung verpflichtet werden,
Wer jetzt handelt, vermeidet höhere Kosten durch Nacharbeit und reduziert spätere Haftungsrisiken.
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Stephan Schäfer
Dipl.-Ing.
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