Verfallsdatum bei Sicherheitssteuerungen bei Maschinen?

Maschinenhersteller müssen sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen nach der EN ISO 13849-1:2015 auslegen. Zu den sicherheitsbezogenen Teilen zählen u.a. Zwei-Hand-Bediengeräte, Verriegelungseinrichtungen, Relais, Schütze, Positionsschalter, Zustimmeinrichtungen oder Lichtschranken. Ziel ist die Auswahl von geeigneten Sicherheitssteuerungen in Abhängigkeit der nach DIN EN ISO 12100 ermittelten Gefährdungen und damit einhergehenden Risiken.

Neben den Prinzipien der Auslegung der Sicherheitssteuerungen für die definierten Sicherheitsfunktionen legt die DIN EN ISO 13849-1:2015 Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Steuerungen in Abhängigkeit der identifizierten Risiken fest. Die Eigenschaften der Sicherheitsfunktion und der erforderliche Performance Level müssen in der Spezifikation der Sicherheitsanforderungen beschrieben und dokumentiert werden. In die Bestimmung des Performance Levels geht auch eine angenommene Gebrauchsdauer ein. Gemäß dem Abschnitt 4.5.4 der EN ISO 13849-1:2015 darf bei der Abschätzung des Performance Levels eine Gebrauchsdauer von 20 Jahren angenommen werden.

Aus dieser Annahme der Gebrauchsdauer leiten einige Hersteller die Notwendigkeit eines vorbeugenden Austauschs von Sicherheitssteuerungen/ Komponenten nach 20 Jahren ab. Grundsätzlich ist die Norm zunächst für den Maschinenhersteller bindend. Dieser kann in seiner Bedienungsanleitung auf maximale Gebrauchsdauern hinweisen. Werden Sicherheitssteuerungen nach Ablauf der vom Hersteller angegebenen maximalen Gebrauchsdauer weiterbetrieben, muss der Betreiber über seine Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob dies möglich ist.

Wir empfehlen daher eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung für Maschinen, in denen Sicherheitssteuerungen zum Einsatz kommen und Mitarbeiter vor hohen Risiken schützen sollen, um zielgerichtet das Erfordernis des Austausches von Komponenten nach Ablauf der Gebrauchsdauer bewerten zu können, um einen sicheren und kosteneffizienten Weiterbetrieb zu ermöglichen.

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Benjamin Harms

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