PFAS in Feuerlöschschäumen: Ende weiterer Übergangsfristen am 04. Juli 2025

Wie bereits in unserem Newsletterbeitrag zur Verbotshistorie der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances, PFAS) vom 03. September 2024 dargestellt, enden am 04. Juli diesen Jahres wichtige Übergangsfristen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Feuerlöschschäumen, die Stoffe aus der Gruppe der PFAS enthalten.

Ab dem 5. Juli 2025 ist gemäß Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Regulation on persistent organic pollutants, POP-VO) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 POP-VO die Verwendung von PFOA, ihrer Salze und PFOA-verwandten Verbindungen in Feuerlöschschaum zur Bekämpfung von Dämpfen aus Flüssigbrennstoffen und Bränden von Flüssigbrennstoffen (Brandklasse B), der bereits in mobile oder ortsfeste Systeme eingefüllt ist, verboten. Dieses Verbot gilt jeweils unabhängig davon, ob die Freisetzung aufgefangen werden kann und grundsätzlich unabhängig von der Konzentration der Stoffe – mit Ausnahme von unbeabsichtigten Spurenverunreinigungen.

Ebenfalls ab dem 5. Juli 2025 ist gemäß Nr. 68 Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH-VO) i.d.F. v. 10.10.2024 i.V.m. Art. 67 Abs. 1 REACH-VO auch die Verwendung von C9-C14-PFCA und C9-C14-PFCA-verwandten Stoffen in Feuerlöschschaum zur Bekämpfung von Dämpfen aus Flüssigbrennstoff und Bränden von Flüssigbrennstoffen (Brandklasse B), der bereits in mobile oder ortsfeste Systeme eingefüllt ist, nicht mehr zulässig – mit Ausnahme von Konzentrationen unterhalb gesetzlich festgelegter Grenzwerte.

Aufgrund sich zunehmend verschärfender Grenzwerte und zukünftig geltenden oder geplanten Verboten von weiteren Stoffen aus der Gruppe der PFAS – z.B. PFHxA –, sollten sich die betroffenen Betriebe zeitnah mit den für sie geltenden Vorgaben beschäftigen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Austausch von Feuerlöschschäumen ergreifen. Die Experten der BfU unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung der für Ihren Betrieb geltenden Anforderungen sowie der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Bei Bedarf stehen wir Ihnen auch gerne für weitere Fragen rund um die Themen Feuerlöschschäume und Stoffe aus der Gruppe der PFAS zur Verfügung.

Als kompetenter Ansprechpartner freut sich 

Herr Hans-Ulrich Terme

- Prokurist/Teamleiter -

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