Novelle der IED Richtlinie bringt die Pflicht zur Einführung eines Umweltmanagementsystems mit sich
Durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 vom 15.07.2024 wurden Änderungen für die Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie) bekanntgegeben. Entsprechend des neuen Art. 14a ist die Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) für Betreiber von Anlagen, die in den Geltungsbereich des Kapitels II der Industrieemissions-Richtlinie fallen, verpflichtend.
Die neue IE-Richtlinie ist seit dem 04.08.2024 in Kraft und muss binnen 22 Monate in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland plant hierzu ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung, u.a. die Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um eine mögliche 45. BImSchV (Umweltmanagementverordnung).
Zu den bestehenden Anforderungen an Umweltmanagementsysteme gemäß der ISO 14001 oder EMAS kommen weitere Anforderungen hinzu:
- Festlegen umweltpolitischer Ziele (bspw. Vermeidung von Abfällen, Optimierung von Energie- und Wasserverbrauch) sowie Maßnahmen, um diese zu erreichen;
- Maßnahmen zur Einhaltung der in den BVT-Schlussfolgerungen festgelegten Bandbreiten für den Rohstoff-, Wasser- und Energieverbrauch
- Führen eines Chemikalienverzeichnisses im Rahmen eines Chemikalienmanagementsystems,
- Erstellung eines Transformationsplans, der Maßnahmen zur Erreichung eines nachhaltigen, schadstofffreien, kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaftens bis 2045 beschreibt
- Berücksichtigung von Ergebnissen aus Energieaudits oder des Energiemanagementsystems.
Das UMS ist erstmals zum 01.07.2027 und danach alle 3 Jahre durch akkreditierte Stellen zu prüfen.
Da mit der nationalen Gesetzgebung möglicherweise erst 2026 gerechnet werden kann, bleibt für die Implementierung und erstmalige Prüfung mit Blick auf die Umsetzungsfrist unter Umständen nur ein Jahr Zeit.
Bereiten Sie sich also schon jetzt auf die Umsetzung vor und setzen Sie frühzeitig das Fundament für Ihr individuelles und umfassendes Umweltmanagementsystem oder integrieren Sie es in bereits eingeführte Managementsysteme. So können Sie Kosten, Personal- und Verwaltungsaufwand abschätzen und bei der tatsächlichen Umsetzung sparen.
Die BfU Dr. Poppe AG unterstützt und berät Sie bei der
- Erstellung von Katastern
- Durchführung von GAP-Analysen
- Durchführung interner Audits bis hin zur
- Implementierung von Managementsystemen
sehr gern.
Unsere hochqualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter freuen sich auf Ihre Anfrage.
Susanne Hedicke
- Dipl.-Ingenieur –
Tel. 0049 345 686977-26