Erstmalige Berichtspflicht nicht verpassen: „Microplastic Reporting“ bei der ECHA für die Herstellung und industrielle Anwendung von Kunststoffgranulat, - flocken und -pulver läuft noch bis 31.05.2026
Das Inverkehrbringen von Kunststoffgranulat, -flocken und -pulver, sogenannte synthetische Polymermikropartikel (SPM), wurde mit Änderung der REACH-Verordnung im Oktober 2023 Beschränkungen nach Anhang XVII Eintrag 78 unterworfen.
Daraus resultiert, dass mit Eintrag 78 Nr. 11 nun erstmalig bis zum 31.05.2026 - und fortlaufend jährlich - über das Vorjahr Informationen über Herstellung bzw. Verwendung an die europäische Chemikalienagentur ECHA einzureichen sind.
Diese Berichtspflicht trifft Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender dieser SPM, z. B. für die Verwendung als Ausgangmaterial zur Kunststoffherstellung in industriellen Anlagen (Kunststoffspritzereien, 3-D-Druck zur industriellen Kunststoffteileproduktion).
Da Eintrag 78 keine Menge oder Bagatellgrenze für die Nutzung von SPM ausweist, ist jede Herstellung bzw. industrielle Anwendung synthetischer Polymermikropartikel meldepflichtig.
Für Lieferanten nach Eintrag 78 Nr. 12 gilt die Berichtpflicht ab 2027.
Im Fokus der Meldepflicht steht neben
- Angaben zur Verwendung,
- allgemeinen Informationen zur Identität der verwendeten Polymere und
- verwendungsbezogene Hinweise auf die Ausnahmeregelung für industrielle Verwendung
die Schätzung über die in die Umwelt freigesetzte Menge an SPM im abgelaufenen Jahr.
Für diese Emissionsermittlung sind alle Umweltpfade (Luft, Boden, Wasser), die durch die Nutzung von einer potentiellen Freisetzung an SMP tangiert werden, zu berücksichtigen.
Die Schätzung soll dabei alle Prozesse umfassen, die mit der betrieblichen Verwendung der SPM in Verbindung stehen: Anlieferung, Lagerung, innerbetrieblicher Transport, Verarbeitung als auch die Freisetzung durch unbeabsichtigten Austritt, Betriebsstörungen und Unfälle.
Die gezielte Abfallentsorgung ist von der Beschränkungsbestimmung „Nutzung“ nicht mehr tangiert, wobei der innerbetriebliche Transport von SPM-haltigen Fraktionen bis zum Entsorgungsbehältnis in die Emissionsbetrachtung eingeht.
Der Bericht ist von den betroffenen Unternehmen im vorgefertigten und bereitgestellten IUCLID-Datensatz (.i6z) über das REACH-IT der ECHA zu erstellen. Dazu ist eine generelle, unternehmensseitige Anmeldung über das REACH-IT der ECHA erforderlich. Diese Vorgehensweise bietet eine standardisierte und transparente Datenerfassung für die Behörden, u.a. für weitere Entscheidungen zum Thema Mikroplastik.
Sie haben Fragen zu Ihrer Meldepflicht oder benötigen Unterstützung? Sprechen Sie uns gern an.
Birgit Klumpp
- Diplom-Biologin, Diplom-Ingenieurin -
Telefon: 07151 / 9 45 88 91
Handy: 0177 245 96 56