Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtpflichten gemäß der CSR-Richtlinie beschlossen. Die CSR-Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftsaktivitäten hinsichtlich ökonomischer, sozialer und ökologischer Kriterien berichten müssen. Zusätzlich wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen stark ausgeweitet.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die CSR-Richtlinie nach dem sogenannten Eins-zu-eins-Prinzip umzusetzen. Somit verzichtet die Bundesregierung in der nationalen Gesetzgebung darauf, über die Anforderungen der CSR-Richtlinie hinaus zu gehen und zusätzliche Verpflichtungen zu verlangen. Die CSR-Richtlinie definiert für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten spezifische Anforderungen: Unternehmen müssen eine sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um die relevanten Themen zu identifizieren. Darüber hinaus werden Themen vorgegeben, zu denen Unternehmen immer berichten müssen wie beispielsweise die Auswirkungen auf und durch den Klimawandel. Hierzu wird im Regelfall eine unternehmensbezogene CO2-Bilanzierung erforderlich werden.
Aufgrund des hohen entstehenden Erfüllungsaufwandes möchte die Bundesregierung gleichzeitig an anderer Stelle entlasten: Der Gesetzesentwurf beinhaltet ein Ersetzungsrecht für Unternehmen, die gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) berichtspflichtig sind. Im Zuge des Nachhaltigkeitsberichts lassen sich bei entsprechender Ausführung die Berichtspflichten gemäß LkSG erfüllen, so dass kein zusätzlicher Bericht mehr erforderlich ist.
Die Bundesregierung plant, dass das Gesetz rechtzeitig in Kraft tritt, um bereits auf das Geschäftsjahr 2024 angewendet werden zu können. Dies ist vor allem für bereits berichtspflichtige Unternehmen von Bedeutung. Die entsprechenden Nachhaltigkeitsberichte müssen im Frühjahr 2025 veröffentlicht werden. Ferner werden Nachhaltigkeitsberichte künftig auch durch Abschlussprüfer geprüft werden müssen.
Die BfU AG betreut Sie bei der betrieblichen Nachhaltigkeitsberichterstattung (u.a. Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, CO2-Bilanzierung, Datenaufbereitung, Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes).
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam die geforderten Berichte und setzen uns dabei für eine effiziente Berichterstellung entsprechend den Anforderungen Ihrer Stakeholder ein. Da nur noch wenige Monate bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des Gesetzes verbleiben, empfehlen wir Ihnen dringend eine frühzeitige Beschäftigung mit diesem Thema.
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
Benjamin Harms
- Teamleiter -
Telefon: 0049 561 96996-25