Prüfpflichten gemäß 42. BImSchV
Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie nach der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) verpflichtet, Ihre Anlage regelmäßig durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Ziel dieser Verordnung ist es, den Austritt gesundheitsgefährdender Mikroorganismen wie Legionellen zu verhindern und die Hygiene der Anlagen sicherzustellen.
Was schreibt die 42. BImSchV vor?
Gemäß § 14 der 42. BImSchV müssen Betreiber:
- innerhalb von 60 Monaten (5 Jahre) nach der Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderung der Anlage eine Erstprüfung durchführen lassen,
- anschließend alle fünf Jahre eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung vorlegen. à dies ist in der Regel der 19 August eines Jahres.
Folgen einer versäumten Prüfung
Wird die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung nicht durchgeführt, drohen:
- Bußgelder bis zu 50.000 € (Ordnungswidrigkeit nach § 62 BImSchG),
- betriebseinschränkende Maßnahmen der zuständigen Behörde, wie z. B. die Stilllegung der Anlage,
- sowie persönliche Haftungsrisiken des Betreibers im Falle von Hygieneschäden
- Wer 2020 prüfpflichtig war und erst 2021 geprüft wurde, hat nicht die genannten 5 Jahre ab Prüfung Zeit, sondern 5 Jahre ab der Prüfpflicht und ist somit 2025 wieder prüfpflichtig
- Eine verspätete Prüfung hat keine aufschiebende Wirkung und kann bei nicht erfolgender Korrektur des Prüfzeitraums zu behördlichen Beanstandungen führen
Unsere Leistungen als Sachverständige nach 42. BImSchV:
- Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gemäß § 14 42. BImSchV
- Erstellung der erforderlichen Prüfberichte zur Vorlage bei Behörden
- Beratung zur hygienischen Optimierung und rechtssicheren Dokumentation
Rechtzeitig prüfen – Fristen einhalten
Sichern Sie sich jetzt einen Termin für die nächste Sachverständigenprüfung und vermeiden Sie unnötige Risiken.
Unser Prüfansatz folgt dem Prinzip des „Betreuenden Sachverständigen“: Wir sorgen für eine rechtssichere Bewertung, reduzieren Stillstandszeiten durch vorausschauende Planung und tragen dazu bei, die hygienische Sicherheit Ihrer Anlage langfristig zu gewährleisten.
Sorgen Sie rechtzeitig vor, für einen rechtssicheren und hygienisch sicheren Anlagenbetrieb.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die 42. BImSchV zur Seite – mit Erfahrung, Fachkompetenz und Weitblick.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Manuel Kurz
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Telefon: 0561 / 96 996-17
Mobil: 0160/97839746