Erfüllung der Berichtspflichten über das Datenportal BUBE-Online

Nach aktuellen Angaben auf dem Berichtsportal „BUBE-online“ gibt es Probleme bei der Aktualisierung und Bereitstellung des Online-Portals. Davon betroffen sind folgende Berichtspflichten:

Berichtspflicht nach E-PRTR-Verordnung (Frist: 30. April 2025):
Nach der E-PRTR-Verordnung (European Pollutant Release and Transfer Register) bestehen für bestimmte Tätigkeiten (bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte) jährliche Berichtspflichten (Freisetzungen von Schadstoffen in Luft, Gewässer, Boden, Verbringung von Abfällen, Verbringungen von Schadstoffen in Abwasser, das für die Abwasserbehandlung bestimmt ist). Die Abgabefrist ist entsprechend der Verordnung der 30. April 2025.

Berichtspflicht nach 13. bzw. 17. BImSchV (Frist: 30. April 2025):
Nach der 13. BImSchV (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) bzw. 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen) bestehen jährliche Berichtspflichten über die Emissionen. Die Abgabefrist für die jährlichen Berichtspflichten ist jeweils gemäß Verordnung der 30. April 2025.

Emissionserklärung Anlagen i. S. d. 11. BImSchV (Frist: 31. Mai 2025):
Für genehmigungsbedürftige Anlagen, welche in § 1 der 11. BImSchV benannt sind, ist im Abstand von 4 Jahren eine Emissionserklärung abzugeben. Der Erklärungszeitraum für die aktuelle Emissionserklärung ist das Jahr 2024, die Emissionserklärung ist gemäß Verordnung bis zum 31. Mai 2025 abzugeben.

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die die Fachdatenberichterstattungen „PRTR“ und „GFA“ für das Berichtsjahr 2024 voraussichtlich erst ab Anfang März 2025 möglich sein, ggf. in einzelnen Bundesländern schon etwas eher. Sobald nach der Anmeldung bei BUBE-Online Daten für das Berichtsjahr 2024 angezeigt werden, ist eine Berichterstellung und Abgabe möglich.

Die Abgabe der Emissionserklärung 2024 ist voraussichtlich in der in § 4 der 11. BImSchV genannten Frist (31.05.2025 / 30.06.2025) nicht möglich. Hier werden die Behörden in den einzelnen Bundesländern über die neuen Abgabefristen informieren.

Es empfiehlt sich dennoch die erforderlichen Datengrundlage zeitnah zu schaffen (Betriebszeiten, Stoffdurchsätze, Messwerte etc. ), um auch auf eine kurzfristige Anforderung der Daten durch die zuständigen Behörden reagieren zu können.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gern bei der Erstellung und fristgerechten Abgabe der jeweiligen Berichte und koordinieren den Dialog mit der Behörde.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen

Frau Mechtild Röttcher
- Umweltassessorin Dipl.-Ing. -

Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich

Tel.: 00 49 40 / 30 23 86 98-4

E-Mail:

gern zur Verfügung.