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Jährliche Berichtspflichten
Berichtspflicht nach E-PRTR-Verordnung (Frist: 30. April 2026):
Ab sofort ist es für Betreiber möglich die Berichterstattung für Ihren PRTR/GFA-Bericht für das Berichtsjahr 2025 über BUBE-Online vorzunehmen und den Bericht abzugeben. Der Termin für die Berichtsabgabe ist der 30. April 2026. In Ausnahmefällen und nach Antrag bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde ist eine Fristverlängerung bis 31. Mai 2026 möglich.
Wollten Sie schon immer mal Lärm sichtbar machen?
In vielen Unternehmen sind Emissionen aus lärmintensiven Prozessen und Tätigkeiten heutzutage an der Tagesordnung. Lärm ist ein Arbeitsschutzthema und auch ein Nachbarschaftsthema.
Die akustische Kamera ist ein leistungsstarkes Instrument zur Visualisierung von Schallquellen. Dadurch kann man genau erkennen, wo der Lärm herkommt und wie sich dieser ausbreitet.
Praxisgerechte Umsetzung von Managementsystemen – Wir unterstützen Sie dabei
Viele Unternehmen haben bereits Managementsysteme nach ISO 14001, ISO 9001 oder ISO 50001 eingeführt oder planen deren Implementierung – häufig als Bestandteil eines integrierten Systems. Doch zwischen der formalen Einführung und der gelebten Anwendung im Unternehmensalltag besteht oft eine Lücke: Wie kann ein Managementsystem wirklich effizient, nachvollziehbar und nachhaltig wirken?
Geplante Vereinfachungen im europäischen Umweltrecht
Gemäß Mitteilung der Europäischen Kommission vom 10.12.2025 sind umfangreiche Vereinfachungen im europäischen Umweltrecht geplant. Diese Vereinfachungen betreffen unter anderem die geplante Einführung von Umweltmanagementsystemen und Transformationsplänen für Betreibern von IED-Anlagen. So plant die EU-Kommission die geplante Einführung von Umweltmanagementsystemen gemäß der IED-Richtlinie um 3 Jahre zu verschieben. Die Anforderung, das Betreiber von IED-Anlagen Transformationspläne erstellen müssen, soll ersatzlos entfallen.
Compliance - wachsende Bedeutung für Unternehmen
Dem Nachweis der Einhaltung der bindenden Verpflichtungen der Unternehmen kommt zunehmend eine immer größere Bedeutung zu.
Dabei werden die Einhaltung und Umsetzung von Rechtsvorschriften teilweise bis ins Detail geprüft.
Neuigkeiten zur 11. BImSchV
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen hat, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2024 ist daher nicht mehr erforderlich.
Der neue BVES-Leitfaden für Lithium-Ionen-Großspeicher
Großspeicher sind das Rückgrat der Energiewende – und sie wachsen rasant. Systeme mit über 1 GWh sind heute keine Vision mehr, sondern Realität. Mit der neuen 3. Auflage des BVES-Sicherheitsleitfadens gibt es jetzt klarere Regeln für Planung, Genehmigung und Betrieb.
Warum ist das wichtig für Betreiber und Investoren? Der Leitfaden schafft:
Beschaffung und Abnahme von Maschinen
Bereits im Juni 2023 wurde die neue EU-Maschinenordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab dem 20.01.2027. Maschinen, die bis zu diesem Datum erstmals auf dem Markt bereitgestellt werden, sind entsprechend der alten Richtlinie zu behandeln.
Verfallsdatum bei Sicherheitssteuerungen bei Maschinen?
Maschinenhersteller müssen sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen nach der EN ISO 13849-1:2015 auslegen. Zu den sicherheitsbezogenen Teilen zählen u.a. Zwei-Hand-Bediengeräte, Verriegelungseinrichtungen, Relais, Schütze, Positionsschalter, Zustimmeinrichtungen oder Lichtschranken. Ziel ist die Auswahl von geeigneten Sicherheitssteuerungen in Abhängigkeit der nach DIN EN ISO 12100 ermittelten Gefährdungen und damit einhergehenden Risiken.
Photovoltaik-Anlagen sicher betreiben – die aktualisierte VdS 3145 im Überblick
Im Juni 2025 wurde der überarbeitete Leitfaden VdS 3145 „Photovoltaikanlagen“ veröffentlicht. Er fasst die Erfahrungen der Schadenverhütung zur Auswahl, Planung, Errichtung und zum Betrieb netzgekoppelter PV-Anlagen zusammen und zielt darauf ab, Betriebsunterbrechungen und Sachschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard
Auch wenn es vor dem Hintergrund der Verschiebung der Einführung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung sowie geplanten Änderungen (Verkleinerung des Kreises betroffener Unternehmen, Reduktion der Datenpunkte) etwas ruhiger um das Thema geworden ist, gehen aktuelle Entwicklungen in eine pragmatischere Richtung.
Mit der Empfehlung (Recommendation) der EU-Kommission vom 30.07.2025 wird der VSME-Standard nicht nur den KMU empfohlen, sondern ebenso großen Unternehmen geraten, Anfragen zu betrieblicher Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette auf dem VSME-Standard basieren zu lassen – er dient als „Value-Chain Cap“, dem Deckel an maximal abzufragenden Informationen in Lieferketten.
Neue ASR A5.1: Mehr Sicherheit für Arbeitsplätze im Freien und in offenen Arbeitsstätten
Mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1 wurden die Vorgaben für Arbeitsplätze im Freien und in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten konkretisiert. Ziel ist es, den Schutz der Beschäftigten vor Witterungseinflüssen, klimatischen Belastungen und besonderen Gefahren zu verbessern.
Das betrifft eine Vielzahl von Branchen – vom Bauwesen über das Facility Management bis hin zu Werkstätten und Produktionsbetrieben, bei denen Tätigkeiten teilweise im Freien oder in großen offenen Hallen stattfinden.
Neuerungen bei Informationspflichten zu Mikroplastik (SPM) – was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit der Verordnung (EU) 2023/2055 zur Beschränkung synthetischer Polymermikropartikel (SPM, umgangssprachlich Mikroplastik) ergeben sich neue Pflichten für Unternehmen, welche synthetische Polymermikropartikel herstellen und verwenden oder gezielt in ihren Produkten einsetzen.
Zum 17.10.2025 laufen zur Vorbereitung des stufenweisen Verbotes der Verwendung von SPM (z.B. für die Verkapselung von Duftstoffen, Verwendung in Wachsen und Poliermitteln) Fristen für die Bereitstellung von Informationen in der Lieferkette aus. Insbesondere müssen Hersteller von SPM ab dem 17.10.2025 zusätzliche Informationen bereitstellen (z.B. Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen, Aufnahme der ergänzenden Angabe, dass die gelieferten synthetischen Polymermikropartikel den Bedingungen des Eintrags 78 der REACH-Verordnung unterliegen). Diese Angabe soll den nachgeschalteten Anwendern ermöglichen, die Verwendung von SPM in ihren Produkten oder Anwendung zu identifizieren und notwendige Schritte für die Substitution einzuleiten.
Änderungen DGUV V2
Vor knapp einem Jahr, am 28.11.2024, wurde der neue Mustertext der DGUV V2 (Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit) von der Mitgliederversammlung der DGUV beschlossen und wird seit 2025 nach und nach von den einzelnen Berufsgenossenschaften in die jeweiligen Fassungen aufgenommen. So ist beispielsweise die neue Vorschrift der BGHM zum 01.04.2025 in Kraft getreten und die der BGHW zum 01.07.2025. Darüber hinaus wurde der Mustertext der neuen DGUV V2 um die DGUV Regel 100-002 erweitert. Die Zuordnung der Betriebsarten zu den jeweiligen Betreuungsgruppen wurde angepasst. Die vollständige Liste ist in der neuen DGUV Vorschrift in Anlage 2, Abschnitt 4 einzusehen.
Runderlass zum Hochwasserschutz von Abwasseranlagen
Am 6. August 2024 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den „Runderlass über Anforderungen zum Hochwasserschutz und der Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen (Hochwasserschutz-Abwasseranlagen)“ veröffentlicht.
Hintergrund sind die extremen Hochwasserereignisse im Juli 2021. Über § 56 LWG NRW werden nun verbindlich die Regeln der Technik festgelegt, die eine Hochwasser- und Starkregensicherheit von Abwasseranlagen gewährleisten sollen. Der Erlass gilt sowohl für kommunale als auch für industrielle Anlagen.
Qualifikation Ihrer Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Schadstoffen in Gebäuden und technischen Anlagen, z.B. Asbest, PCB etc.
Nebenbetriebe, die im Rahmen des Facility Managements für Gebäude, Werkstätten und Maschinen zuständig sind, tragen eine besondere Verantwortung. Sie sind für die Instandhaltung zuständig, führen kleinere Reparaturen durch und sorgen für den sicheren Betrieb der Infrastruktur. Gerade bei älteren Gebäuden oder Anlagen kann der Kontakt mit Schadstoffen wie z.B. asbesthaltigen Materialien dabei nicht ausgeschlossen werden.
Wasserrecht: Betrieb von Kunststofftanks, die älter als 30 Jahre sind
Kunststofftanks (z.B. aus Polyethylen (PE)) werden in der Industrie für die Lagerung einer Vielzahl an wassergefährdenden Stoffen in Anlagen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eingesetzt. Im privaten Bereich werden derartige Tanks für die Lagerung von Heizöl genutzt. Insbesondere im Bereich der Heizöllagerung steht – im industriellen wie auch im privaten Bereich – oftmals der Weiterbetrieb einer in die Jahre gekommenen Anlage bestehend aus Kunststofftanks zur Diskussion.
Großbatteriespeicheranlagen – Herausforderungen im Wasserrecht
Im Rahmen der Errichtung von Photovoltaikanlagen oder in Umspannwerken wird oftmals die Möglichkeit der Energiezwischenspeicherung genutzt. Zu diesem Zweck kommen Batteriespeicheranlagen – in der Regel auf Lithium-Ionen Basis - zum Einsatz.
Der Einsatz dieser innovativen Technologien bringt jedoch auch regulatorische Anforderungen mit sich, welche von den Betreibern sowie den Anlagenplanern beachtet werden müssen.
Sachverständiger für die Prüfung von Lösungsmittelbilanzen (alle in der 31. BImSchV gelisteten Anlagen)
Unser Kollege, Diplom-Ingenieur Stefan Hüsemann, hat erfolgreich die Prüfung als Sachverständiger für die Prüfung von Lösungsmittelbilanzen (alle in der 31. BImSchV gelisteten Anlagen) abgelegt. Im folgenden Interview mit dem Magazin "Wirtschaft Nordhessen" erfahren Sie mehr zu seinem Werdegang und Arbeit.
Prüfpflichten gemäß 42. BImSchV
Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie nach der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) verpflichtet, Ihre Anlage regelmäßig durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüfen zu lassen.