Für unsere Kunden beobachten wir fortlaufend die Entwicklung der Rechtsvorschriften sowie neue Aufgabenstellungen im Bereich Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Energie und Datenschutz. Themen, die von besonderer Bedeutung sind oder aus unserer Sicht einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen, werden aufbereitet und als Newsletter versandt.
Mit der Verordnung (EU) 2025/2365 hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik unternommen. Kunststoffgranulat zählt zu den größten Quellen unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks in der EU. Ursache sind vor allem Verluste bei Produktion, Verarbeitung, Lagerung und Transport.
Bereits während der „Ampel“-Regierung sollte das Energierecht, insbesondere das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) novelliert werden. Die Gesetzesänderungen sind nunmehr für 2026 geplant und es liegt ein erster Referentenentwurf vor. Inhaltlich können sich somit noch Änderungen ergeben, dennoch möchten wir Sie bereits über absehbare Neuerungen informieren.
Wir haben Sie bereits über die zu erwartenden Neuerungen durch die Änderungen an der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie), insbesondere mit Blick auf die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen und Transformationsplänen informiert. Nun liegt ein neuer Referentenentwurf für die Umsetzung in nationales Recht vor, welcher auch die Änderungen der Omnibus-Maßnahmenpakete zum Bürokratieabbau berücksichtigt (hier konkret: Umwelt-Omnibus Paket VIII).
Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie regelt die Sammlung, Behandlung und Einleitung von kommunalem Abwasser innerhalb der Europäischen Union mit dem Ziel, Gewässer und Umwelt vor Schäden durch unzureichend behandeltes Abwasser zu schützen.
Das Inverkehrbringen von Kunststoffgranulat, -flocken und -pulver, sogenannte synthetische Polymermikropartikel (SPM), wurde mit Änderung der REACH-Verordnung im Oktober 2023 Beschränkungen nach Anhang XVII Eintrag 78 unterworfen.
Die mögliche Entstehung von Bränden wird auch heutzutage noch häufig unterschätzt. Kommt es jedoch zu einem größeren Brandereignis, so hat dies nicht selten erhebliche Konsequenzen für den Fortbetrieb bzw. eine zügige Wiederaufnahme der Geschäfte.
In der Tat ist die Brandgefahr allgegenwärtig, da fast überall die drei Grundbedingungen für Feuer vorhanden sind. Nicht umsonst ist die Brandgefahr ein „heißes“ Thema bei den Sachversicherungen.
Grenzwerte für Arbeitsplatzbelastungen (AGW) sind ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz, um Risiken durch Gefahrstoffe zu bewerten und zu kontrollieren. Doch nicht immer ist eine aufwändige AGW-Messung erforderlich oder die beste Lösung. Je nach Stoff, Tätigkeit und Arbeitsumgebung können auch andere Wege zum sicheren Nachweis geringfügiger Expositionen führen.
Beim Thema Immissionsschutz denken viele zuerst an Schornsteine. Doch die TA Luft 2021 (Nr. 5.2.6) nimmt verstärkt die „versteckten“ Quellen in den Fokus: Diffuse Emissionen, die beim Lagern, Umfüllen, Fördern und Verarbeiten flüssiger organischer Stoffe entstehen.
Da die allgemeine Übergangsfrist für Bestandsanlagen am 1. Dezember 2026 endet (gemäß Nr. 6.2.3.3), ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihre Prozesse auf Konformität zu prüfen.
Da in den kommenden Jahren zahlreiche Windenergieanlagen ihre technischen oder wirtschaftlichen Lebensende erreichen, gewinnt der rechtskonforme Rückbau zunehmend an Bedeutung. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten aktuellen Punkte zusammen.
Rückbaupflicht nach BauGB und BImSchG
Mit der Richtlinie 2026/470 werden die CSRD-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und CSDDD für Sorgfaltspflichten von Unternehmen entscheidend geändert. Für die meisten Unternehmen dürfte die Veränderung der Schwellwerte für die Berichtspflicht von Nachhaltigkeitsberichten bzw. Anwendbarkeit der Richtlinie für Sorgfaltspflichten von Bedeutung sein.
Die novellierte TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ stellt einen zentralen Schritt dar, um den Arbeitsschutz beim Umgang mit Isocyanaten an den aktuellen Stand von Wissenschaft, Technik und EU‑Recht anzupassen. Isocyanate werden.
Gemäß Sozialgesetzbuch VII muss in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Wie viele Sicherheitsbeauftragte genau zu bestellen sind, hängt von der Anzahl der Beschäftigten, den bestehenden Unfallgefahren sowie der Nähe (räumlich, zeitlich und fachlich) der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten ab.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Randthema mehr. Sie wirken sich direkt auf Fehlzeiten, Motivation und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden und damit auf den Erfolg Ihres Unternehmens aus. Seit 2013 ist die Berücksichtigung psychischer Faktoren in der Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Doch wer nur die Pflicht erfüllt, verschenkt Chancen.
Am 29.01.2026 hat unser Kollege Stefan Hüsemann beim Regierungspräsidium Gießen einen Vortrag zum Thema Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gehalten.
Aufgrund der großen Nachfrage stellen wir Ihnen den Vortrag hier als Download zur Verfügung.
„Lärm ist nicht nur hörbar – er lässt sich heute sichtbar machen.“
Wir führen Schallmessungen nach aktuellen Normen durch und ermitteln präzise Emissions- und Immissionspegel als verlässliche Grundlage für Ihre Planungen. Darüber hinaus erstellen wir rechtskonforme Lärmgutachten für Genehmigungsverfahren, Gewerbeanlagen und Maschineninstallationen und begleiten Sie sicher durch behördliche Prozesse.
Mit dem Jahreswechsel rücken für Unternehmen wichtige Entwicklungen rund um die Nutzung von Solarenergie auf Dachflächen in den Fokus. Die regulatorischen Anforderungen steigen und gleichzeitig eröffnen sich neue wirtschaftliche Chancen.
Solarpflichten in Deutschland
Ein bundesweit einheitliches „Solargesetz 2026“ gibt es nicht. Stattdessen haben zahlreiche Bundesländer eigene Solarpflichten eingeführt oder erweitert. Je nach Standort Ihres Unternehmens können folgende Vorgaben gelten:
Um das nach § 2 Abs. 1 des Wärmeplanungsgesetzes gestellte Ziel, den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder aus unvermeidbarer Abwärme soweit zu erhöhen, dass ab dem 1. Januar 2030 im bundesweiten Mittel 50 % an der jährlichen Nettowärmeerzeugung in Wärmenetzen erreichen zu können, wurde am 22. Dezember 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Bundestag beschlossen.
Die zum 1. Januar 2026 überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bringt umfassende Änderungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Ziel ist eine modernere, stärker risikoorientierte Betreuung, die den tatsächlichen Gefährdungen im Unternehmen entspricht.
Was ist neu?
Setzen Sie in Ihrem Betrieb brennbare Flüssigkeiten und Gase ein oder fallen im Rahmen Ihrer Tätigkeiten Stäube brennbarer Feststoffe an, müssen Sie sich Gedanken über den Explosionsschutz machen.
Mit Durchführungsverordnung 2025/1290 zur Abfallverbringungsverordnung 2024/1157 wurde das zentrale System zur elektronischen Übermittlung und zum Austausch von Verbringungs- Dokumenten sowie weitere technische und organisatorische Anforderungen an das zentrale System geregelt.
E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0