Brandschutz und Arbeitsschutz – aktuell wie nie! Wann kann eine Gefährdungsbeurteilung im betrieblichen Brandschutz notwendig werden?

In den Landesbauordnungen sind wesentliche arbeitsschutzrechtliche Anforderungen, den Brandschutz betreffend, nicht geregelt bzw. konkretisiert. Somit werden in bauordnungsrechtlich erstellten Brandschutzkonzepten Anforderungen an den Arbeitsschutz nur ungenügend thematisiert.

Arbeitgeber sind jedoch grundsätzlich verpflichtet, die mit der Arbeit und der Arbeitsstätte verbundenen Gefährdungen einschließlich der Brandrisiken durch Gefährdungsbeurteilungen zu ermitteln und zu beurteilen. Solche notwendigen Gefährdungsbeurteilungen betreffen z.B.:

Ausführung von Fluchtwegen

Hinsichtlich der Nutzung von Rolltoren, Schiebetüren in Fluchtwegen, der Aufschlagrichtung von Fluchttüren, der Eignung von Bodenbelägen, der Beleuchtung und Absturzsicherung, der Bedingungen gehandicapter Personen, der Breite von Fluchtwegen etc.

Sicherheitskennzeichnungen

Wo sind Kennzeichnungen, z.B. Feuerwehraufstell- und Zuluftflächen, Feuerlöscher, Brandmelder etc. gefordert? Wie ist die Sicherheitskennzeichnung auszuführen?

Anforderungen an Feuerlöscheinrichtungen

Die konkrete Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen wie Feuerlöscher, Wandhydranten etc. sind bauordnungsrechtlich nicht detailliert vorgegeben. Anforderungen an Feuerlöscher, z.B. Anzahl der Löschmitteleinheiten und/ oder zusätzlicher Löscheinrichtungen sind in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A2.2 geregelt.

Sicherheitsbeleuchtung

Wann Fluchtwege in Arbeitsstätten mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten sind ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung i. V. m. den Arbeitsstätten-Richtlinien ASR 2.3 und ASR 3.4/7.

Blitzschutz

Nach Bauordnungsrecht sind bauliche Anlagen und Ge bäude in Abhängigkeit der Lage, Bauart oder Nutzung wo Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.

Die Erforderlichkeit an Blitzschutzanlagen lässt sich durch eine Risikoanalyse nach DIN 62305 (VDE 185-305) bestimmen.

Explosionsschutz

Das Bauordnungsrecht stellt keine expliziten Anforderungen an den Explosionsschutz. Eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz § 5 und Gefahrstoffverordnung § 6 ist die Grundlage für die Erstellung eines Explosionsschutzkonzeptes.

Brandschutzdokumente und Pläne

Die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Brandschutzordnungen sind in Gefährdungsbeurteilungen zu ermitteln. Ebenso ist das Erfordernis von Evakuierungskonzepten, Gefahrstoffkatastern zu überprüfen. Die Anforderungen an den Brandschutz sind in das Arbeitsschutzmanagement und daraus abzuleitenden Maßnahmen wie Unterweisungen der Mitarbeiter zu integrieren.

Die betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen können somit eine wertvolle Erkenntnisquelle für eine Risikominimierung im vorbeugenden Brandschutz und wirksames Instrumentarium zur Verbesserung und Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb sein.

Wir unterstützen Sie gern bei der Gefährdungsbeurteilung arbeitsschutzrechtlich relevanter Bedingungen in Verbindung mit dem Brandschutz-Compliance bzw. einer Neubewertung der Brandschutzkonzepte und stehen Ihnen bei aufkommenden Fragen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt
- Diplom-Ingenieur -
T: +49 345 686977-15
E:

 

Haben Sie Fragen?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0