Nachhaltigkeitsoffensive 2022 - Nachhaltigkeitsbericht / NF-Report

Die Europäische Kommission erarbeitete im April 2021 einen Richtlinienentwurf über die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSRD – Corporate-Sustainability-Reporting-Directive), welcher auch die Änderung der 2014 verabschiedeten NFRD (Non-Financial-Reporting-Directive) enthält. Die neue Richtlinie CSRD weitet den Kreis der Unternehmen mit einer Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Nachhaltigkeitsberichts massiv aus.

Bisher fallen ausschließlich große Unternehmen von öffentlichem Interesse (u.a. börsennotierte Unternehmen) unter die NFRD. Die neue CSRD muss noch von Europarat und Europaparlament beraten und gegebenenfalls überarbeitet werden. Bei Einhaltung des Zeitplans sowie Beibehaltung der Kernelemente des Entwurfs der Kommission fallen dann ab dem Berichtsjahr 2023 alle großen Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform und des öffentlichen Interesses – unter die Berichtspflicht. Die geplante Ausweitung auf Unternehmen, für die kein öffentliches Interesse gegeben ist, ist ein Novum und erzeugt eine Vielzahl von betroffenen Unternehmen. Ebenso für mittlere und kleine Unternehmen (von öffentlichem Interesse) soll die Berichtspflicht ab dem Jahresbericht des Jahres 2026 und somit eine Ausweitung des Kreises der betroffenen Unternehmen gelten. Die Einstufungen in große Unternehmen sowie in mittlere und kleine Unternehmen hängen von der Anzahl der Mitarbeiter, dem Jahresumsatz sowie der Bilanzsumme ab.

Zusätzlich zu dieser gesetzlichen Verpflichtung ergibt sich jedoch für viele Unternehmen eine anderweitige Notwendigkeit zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts: Vermehrt fordern Großkunden von ihren Lieferanten unabhängig einer gesetzlichen Pflicht die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ein. Insbesondere in der Automobilbranche nimmt die Erwartungshaltung aktuell stark zu. Ohne Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts droht der Verlust von Kundenaufträgen. Auch Banken und Versicherungen werden künftig einen Fokus auf Nachhaltigkeitsberichte legen. Hier bietet sich Unternehmen mit Nachhaltigkeitsberichten die Chance auf attraktivere Finanzierungsmodalitäten sowie attraktivere Versicherungsbedingungen. Darüber hinaus wird auch die öffentliche Hand bei Ausschreibungen eine stärkere Gewichtung der Nachhaltigkeit vornehmen.

Die Anforderungen an nicht-finanzielle Reporte sind komplex. Dargelegt werden müssen die Wechselwirkungen der unternehmerischen Geschäftstätigkeiten mit

  1. Umweltbelangen,
  2. Arbeitnehmerbelangen,
  3. Sozialbelangen,
  4. der Achtung der Menschenrechte und
  5. der Bekämpfung von Korruption & Bestechlichkeit.

Die Wechselwirkungen beziehen sich nicht nur auf den Einfluss der Geschäftsaktivitäten der Unternehmen auf die fünf genannten Punkte, sondern auch auf Risiken für die Unternehmen, die sich aus den Punkten ergeben. Die Risiken sind sowohl mögliche Verletzungen der Punkte als auch Auswirkungen, die durch mögliche Gesetzesänderungen in den genannten Bereichen auf die Geschäftsaktivitäten Einfluss haben. Beispielsweise sei hier ein höherer CO2-Preis für Firmen mit hohem CO2-Ausstoß genannt, der einen stark negativen Einfluss auf die Rentabilität haben kann.

Verschiedene, umfangreiche Standards und Leitfäden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts erschweren diesen Prozess zusätzlich, verunsichern Unternehmen und kosten erheblich Zeit. Es muss durch die Unternehmensführung eine Festlegung getroffen werden, ob und vor allem in welchem Umfang ein Nachhaltigkeitsbericht angefertigt wird. Dabei muss auch eine Auswahl aus den bestehenden Standards wie zum Beispiel GRI getroffen werden und eine Schwerpunktsetzung erfolgen, die die besonders relevanten Bereiche in den Vordergrund hebt. Auch die Datenerhebung sowie -auswertung ist zur Erstellung des Berichts nicht trivial. Im Zweifelsfall muss die Art der Datenauswertung im Nachhaltigkeitsbericht begründet werden. Voraussichtlich wird die EU im Zuge der CSRD allerdings eigene Standards veröffentlichen, die nach bisheriger Ankündigung eine Art Symbiose der bestehenden Regeln bilden sollen beziehungsweise auf jenen aufbauen sollen. Ob sich hieraus eine Vereinfachung für Unternehmen ergibt, bleibt abzuwarten. Klarheit wird sich hier erst nach Veröffentlichung und Auswertung der kommenden EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichte ergeben.

Die BfU AG mit ihren interdisziplinären Teams unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen der CSRD. Die BfU AG prüft die Betroffenheit durch die CSRD, bietet eine Einordnung der etabliertesten und aktuellsten Standards zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, begleitet den Datenerhebungs-/ und Datenauswertungsprozess und erstellt den Nachhaltigkeitsbericht in einem individuell für Sie zugeschnittenem Umfang. Mit kundengerechten Problemlösungen schafft die BfU AG für Unternehmen die nötigen Freiräume, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.

Sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Söhnke Salzmann
- Vertriebsreferent / M.Sc. Economics -
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Dr. Anne-Katrin Dupont
- Dipl.-Lebensmittelchemikerin –
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