Lärmmessstelle
Bekanntgegebene Messstelle für Geräuschermittlung nach § 29b BImSchG (Gruppe V Ermittlung von Geräuschen)

Aktuell

Die Akustische Kamera ist ein leistungsstarkes Instrument zur Visualisierung von Schallquellen. Mit Hilfe eines Mikrofonarrays werden Schallwellen erfasst und auf einem Bildschirm als Schallkarte dargestellt. Dadurch können Sie genau sehen, wo der Lärm herkommt und wie er sich im Raum ausbreitet. Dies ermöglicht eine gezielte Identifizierung von Lärmquellen und erleichtert die Planung von Maßnahmen zur Lärmminderung.


 

Nadja Hoppe

- Fachlich Verantwortliche -

Tel: +49 (0)561 96996-53
Email: hoppe(at)bfu-ag.de

Nadja Hoppe

 

Christoph Franken

- Stellv. fachlich Verantwortlicher -

Tel: +49 (0)561 96996-34
Email: franken(at)bfu-ag.de

Christoph Franken

 

Manuel Kurz

Tel: +49 (0)561 96996-17
Email: kurz(at)bfu-ag.de

Manuel Kurz

 

Lärmmessungen / Lärmkataster

Beurteilung von Lärm - Auswirkungen auf die Nachbarschaft

Lärm ist ein Arbeitsschutzthema und auch ein Nachbarschaftsthema. Betriebliches Wachstum oder das Heranrücken von Wohnbebauung oder Naturschutz kann dabei zu weitreichenden Problemen führen oder auch den gesamten Standort gefährden. Zumindest sind im Rahmen von baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Aussagen zum Anlagenlärm bzw. Lärmgutachten erforderlich.

In vielen industriellen Betrieben sind Emissionen aus lärmintensiven Prozessen und Tätigkeiten heutzutage an der Tagesordnung. Die Quantifizierung dieser Lärmemissionen gewinnt angesichts der aktuellen Diskussionen hinsichtlich des gesundheitsgefährdenden Potentials von Lärm immer mehr an Bedeutung. Hierbei kann es, je nach Fragestellung, sowohl nützlich bzw. rechtlich gefordert sein, Geräusche direkt an ihrem Ursprung zu messen (Lärmemissionen) oder auch eine messtechnische Erfassung des Lärms in der Nachbarschaft einer Anlage (Lärmimmissionen) anzustreben.

Besonders in Industriebetrieben, die eine Vielzahl von potentiellen Lärmquellen aufweisen, kann es hinsichtlich der Einhaltung von rechtlich festgeschrieben Lärmimmissionsrichtwerten vorteilhaft sein, die eigenen Lärmemissionen sowohl quantitativ als auch qualitativ möglichst genau zu beschreiben und festzuhalten. In diesem Fall bietet sich die Aufstellung eines möglichst umfassenden Lärmkatasters an. Hierdurch bietet sich die Möglichkeit, insbesondere durch regelmäßige Überarbeitung und Weiterführung des Lärmkatasters, potentielle Hauptlärmemittenten zu identifizieren und ggf. über technische Maßnahmen zu minimieren. Dies kann wiederum in einem verbesserten Beitrag des Unternehmens hinsichtlich des Lärms in der Nachbarschaft münden.

Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG besitzt entsprechend Urkunde und Bescheid vom 10.08.2020 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 zur Durchführung von Prüfungen im Bereich Ermittlung von Geräuschen, Bestimmung von Geräuschen in der Nachbarschaft im Fachmodul Immissionsschutz.

Die Akkreditierungsstelle stellt hohe Anforderungen an das Personal sowie an die Qualität der detailliert ausgearbeiteten Prüfanweisungen des Qualitätsmanagementhandbuchs. Die messtechnische Ausstattung unserer Messstelle entspricht selbstverständlich dem aktuellen Stand der Technik.

Unsere Kunden können nun verstärkt von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Ermittlung und Bewertung von Schallemissionen und -immissionen profitieren.

Unsere Leistungen für Sie umfassen:

  • Identifizierung relevanter Lärmquellen und Aufstellung eines Messplans
  • messtechnische Erfassung einzelner Geräuschquellen, Geräuschquellengruppen, genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen aus Industrie und Gewerbe, Sport und Freizeit, sowie von Arbeitsplätzen (im Innen- und Außenbereich) und von Baustellenlärm
  • Ermittlung Schallleistungspegel von Maschinen, Geräten oder Anlagen, Messung des Halleninnenpegels (u. a. für die Kennzeichnungspflicht gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und bei CE-Kennzeichnung
  • Geräuschmessungen an rechtlich festgelegten Immissionsorten in der Anlagenumgebung, sowie an Ersatzmesspunkte
  • Erstellen eines Messberichts
  • Erstellung von vollständigen Lärmkatastern für Gewerbe- und Industriebetriebe (inklusive Lärmkatasterkarten)
  • Aufbau eines digitalen Modells mit dem Programm CadnaA und Durchführung einer überschlägigen oder detaillierten Ausbreitungsrechnung (Lärmprognose) gemäß TA Lärm bzw. anderer einschlägig gültiger Normen
  • Erstellung von Schallgutachten mit Darstellung der Ergebnisse in Form von Tabellen und Rasterkarten
  • Berechnung Beurteilungspegel von Straßen- oder Schienenverkehrsanlagen
  • Messung und Beurteilung der Immissionen tieffrequenter Geräusche
  • Beratung und Begutachtung zum Schallschutz in der Bauleitplanung, Lärmminderungsplanung, Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen, Berücksichtigung von Gewerbe-, Verkehrs-, Sport- und Freizeit-Lärm
  • Empfehlung von Lärmschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, Schallmessung nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Beratung und Dimensionierung von Schallschutzeinrichtungen und Lärmminderungsmaßnahmen
  • Visualisierung von Lärmhotspots im Umwelt- und Arbeitsschutzbereich, mittels akustischer Kamera

Haben Sie Fragen?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0