Wasserrecht: Änderung der Wassergefährdungsklasse von Lithiumbromid

Bei Lithiumbromid (LiBr) handelt es sich um das Lithiumsalz der Bromwasserstoffsäure. In der Industrie wird es im Wesentlichen in wässriger Lösung als Absorptionsmittel für Kältemaschinen (z.B. in Klimaanlagen, Adsorptionskälteanlagen) eingesetzt. Weitere Verwendungszwecke sind Löten (als Flussmittel) oder in Batterien (als Elekotrolyt in bestimmten Lithium-Batterien).

Vom Umweltbundesamt wurde nunmehr eine Neueinstufung der Wassergefährdungsklasse (WGK) des Lithiumbromid vorgenommen. Das Gemisch wird neuerdings in die Wassergefährdungsklasse 2 (deutlich wassergefährdend) eingestuft (vormals WGK 1).

Durch diese Neueinstufung ergeben sich für Betreiber – insbesondere von in der Industrie häufig eingesetzten Adsorptionskälteanlagen – neue und weitergehende Anforderungen aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Was Betreiber jetzt tun sollten:

·        Prüfen, ob Anlagen mit Lithiumbromid betrieben werden (insbesondere Adsorptionskälteanlagen)

 

·        Prüfen der jeweiligen Umgangsmenge (z.B. Verwendung oder Lagerung) an Lithiumbromid

 

·        (Neu-)Einstufung der jeweiligen Anlage in eine Gefährdungsstufe gemäß § 39 AwSV

 

·     Umsetzung der resultierenden Anforderungen (insbesondere zu nennen: Anzeige gemäß § 40 AwSV oder Eignungsfeststellung gemäß § 63 WHG; Sachverständigenprüfpflichtig gemäß § 46 AwSV, Aktualisierung der Anlagendokumentation gemäß § 43 AwSV)

Unsere Sachverständigen gemäß § 53 AwSV unterstützen gerne bei der Zusammenstellung der Anzeigeunterlagen gemäß § 40 AwSV (im Falle von Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlagen) bzw. des Eignungsfeststellungsantrags inkl. fachtechnischer Stellungnahme gemäß § 41 AwSV (im Falle von Lager-, Abfüll, oder Umschlaganlagen) und führen gerne für Sie die entsprechende Sachverständigenprüfung durch.

Gerne stehen wir Ihnen auch zu anderen Fragen rund um das Thema AwSV und Wasserrecht zur Verfügung. Sprechen Sie uns hierzu gerne an! 

Christoph Franken

- Technischer Leiter der Sachverständigenorganisation gemäß § 52 AwSV -

Telefon: 0049 561 96996-34

Mobil: 0049 1514 1465898

E-Mail:

 

 

 

Haben Sie Fragen?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0