Für unsere Kunden beobachten wir fortlaufend die Entwicklung der Rechtsvorschriften sowie neue Aufgabenstellungen im Bereich Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Energie und Datenschutz. Themen, die von besonderer Bedeutung sind oder aus unserer Sicht einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen, werden aufbereitet und als Newsletter versandt.
Gemäß Sozialgesetzbuch VII muss in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Wie viele Sicherheitsbeauftragte genau zu bestellen sind, hängt von der Anzahl der Beschäftigten, den bestehenden Unfallgefahren sowie der Nähe (räumlich, zeitlich und fachlich) der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten ab.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Randthema mehr. Sie wirken sich direkt auf Fehlzeiten, Motivation und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden und damit auf den Erfolg Ihres Unternehmens aus. Seit 2013 ist die Berücksichtigung psychischer Faktoren in der Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Doch wer nur die Pflicht erfüllt, verschenkt Chancen.
Am 29.01.2026 hat unser Kollege Stefan Hüsemann beim Regierungspräsidium Gießen einen Vortrag zum Thema Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gehalten.
Aufgrund der großen Nachfrage stellen wir Ihnen den Vortrag hier als Download zur Verfügung.
„Lärm ist nicht nur hörbar – er lässt sich heute sichtbar machen.“
Wir führen Schallmessungen nach aktuellen Normen durch und ermitteln präzise Emissions- und Immissionspegel als verlässliche Grundlage für Ihre Planungen. Darüber hinaus erstellen wir rechtskonforme Lärmgutachten für Genehmigungsverfahren, Gewerbeanlagen und Maschineninstallationen und begleiten Sie sicher durch behördliche Prozesse.
Mit dem Jahreswechsel rücken für Unternehmen wichtige Entwicklungen rund um die Nutzung von Solarenergie auf Dachflächen in den Fokus. Die regulatorischen Anforderungen steigen und gleichzeitig eröffnen sich neue wirtschaftliche Chancen.
Solarpflichten in Deutschland
Ein bundesweit einheitliches „Solargesetz 2026“ gibt es nicht. Stattdessen haben zahlreiche Bundesländer eigene Solarpflichten eingeführt oder erweitert. Je nach Standort Ihres Unternehmens können folgende Vorgaben gelten:
Um das nach § 2 Abs. 1 des Wärmeplanungsgesetzes gestellte Ziel, den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder aus unvermeidbarer Abwärme soweit zu erhöhen, dass ab dem 1. Januar 2030 im bundesweiten Mittel 50 % an der jährlichen Nettowärmeerzeugung in Wärmenetzen erreichen zu können, wurde am 22. Dezember 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Bundestag beschlossen.
Die zum 1. Januar 2026 überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bringt umfassende Änderungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Ziel ist eine modernere, stärker risikoorientierte Betreuung, die den tatsächlichen Gefährdungen im Unternehmen entspricht.
Was ist neu?
Setzen Sie in Ihrem Betrieb brennbare Flüssigkeiten und Gase ein oder fallen im Rahmen Ihrer Tätigkeiten Stäube brennbarer Feststoffe an, müssen Sie sich Gedanken über den Explosionsschutz machen.
Mit Durchführungsverordnung 2025/1290 zur Abfallverbringungsverordnung 2024/1157 wurde das zentrale System zur elektronischen Übermittlung und zum Austausch von Verbringungs- Dokumenten sowie weitere technische und organisatorische Anforderungen an das zentrale System geregelt.
Freisetzungen von Kunststoffgranulate stellen die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks in der Europäischen Union dar und sind auf eine unsachgemäße Handhabung auf allen Stufen der Lieferkette von Kunststoffgranulat zurückzuführen, darunter Produktion, einschließlich Recycling, Herstellung von Ausgangschargen, Mischung , Umwandlung, Verarbeitung, Vertrieb, Beförderung (auch auf dem Seeweg) und andere logistische Vorgänge, Lagerung, Verpackung und Reinigung von Kunststoffgranulatbehältern und -tanks.
Die internationale Norm für Umweltmanagementsysteme, die DIN EN ISO 14000, wird derzeit überarbeitet. Die Veröffentlichung der revidierten Norm wird im Frühjahr 2026 erwartet und ersetzt die derzeit gültige Version 14001:2015. Die Revision war erforderlich, um die Anforderungen an die wachsenden ökologischen Herausforderungen, regulatorische Anforderungen sowie Bedürfnisse der Wirtschaft anzupassen. Des Weiteren sollen Aspekte des Klimawandels integriert
Bei Lithiumbromid (LiBr) handelt es sich um das Lithiumsalz der Bromwasserstoffsäure. In der Industrie wird es im Wesentlichen in wässriger Lösung als Absorptionsmittel für Kältemaschinen (z.B. in Klimaanlagen, Adsorptionskälteanlagen) eingesetzt. Weitere Verwendungszwecke sind Löten (als Flussmittel) oder in Batterien (als Elekotrolyt in bestimmten Lithium-Batterien).
Vom Umweltbundesamt wurde nunmehr eine Neueinstufung der Wassergefährdungsklasse (WGK) des Lithiumbromid vorgenommen. Das Gemisch wird neuerdings in die Wassergefährdungsklasse 2 (deutlich wassergefährdend) eingestuft (vormals WGK 1).
Berichtspflicht nach E-PRTR-Verordnung (Frist: 30. April 2026):
Ab sofort ist es für Betreiber möglich die Berichterstattung für Ihren PRTR/GFA-Bericht für das Berichtsjahr 2025 über BUBE-Online vorzunehmen und den Bericht abzugeben. Der Termin für die Berichtsabgabe ist der 30. April 2026. In Ausnahmefällen und nach Antrag bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde ist eine Fristverlängerung bis 31. Mai 2026 möglich.
In vielen Unternehmen sind Emissionen aus lärmintensiven Prozessen und Tätigkeiten heutzutage an der Tagesordnung. Lärm ist ein Arbeitsschutzthema und auch ein Nachbarschaftsthema.
Die akustische Kamera ist ein leistungsstarkes Instrument zur Visualisierung von Schallquellen. Dadurch kann man genau erkennen, wo der Lärm herkommt und wie sich dieser ausbreitet.
Viele Unternehmen haben bereits Managementsysteme nach ISO 14001, ISO 9001 oder ISO 50001 eingeführt oder planen deren Implementierung – häufig als Bestandteil eines integrierten Systems. Doch zwischen der formalen Einführung und der gelebten Anwendung im Unternehmensalltag besteht oft eine Lücke: Wie kann ein Managementsystem wirklich effizient, nachvollziehbar und nachhaltig wirken?
Gemäß Mitteilung der Europäischen Kommission vom 10.12.2025 sind umfangreiche Vereinfachungen im europäischen Umweltrecht geplant. Diese Vereinfachungen betreffen unter anderem die geplante Einführung von Umweltmanagementsystemen und Transformationsplänen für Betreibern von IED-Anlagen. So plant die EU-Kommission die geplante Einführung von Umweltmanagementsystemen gemäß der IED-Richtlinie um 3 Jahre zu verschieben. Die Anforderung, das Betreiber von IED-Anlagen Transformationspläne erstellen müssen, soll ersatzlos entfallen.
Dem Nachweis der Einhaltung der bindenden Verpflichtungen der Unternehmen kommt zunehmend eine immer größere Bedeutung zu.
Dabei werden die Einhaltung und Umsetzung von Rechtsvorschriften teilweise bis ins Detail geprüft.
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen hat, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2024 ist daher nicht mehr erforderlich.
Großspeicher sind das Rückgrat der Energiewende – und sie wachsen rasant. Systeme mit über 1 GWh sind heute keine Vision mehr, sondern Realität. Mit der neuen 3. Auflage des BVES-Sicherheitsleitfadens gibt es jetzt klarere Regeln für Planung, Genehmigung und Betrieb.
Warum ist das wichtig für Betreiber und Investoren? Der Leitfaden schafft:
Bereits im Juni 2023 wurde die neue EU-Maschinenordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab dem 20.01.2027. Maschinen, die bis zu diesem Datum erstmals auf dem Markt bereitgestellt werden, sind entsprechend der alten Richtlinie zu behandeln.
E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0