Jährliche Berichtspflichten

Berichtspflicht nach E-PRTR-Verordnung (Frist: 30. April 2026):

Ab sofort ist es für Betreiber möglich die Berichterstattung für Ihren PRTR/GFA-Bericht für das Berichtsjahr 2025 über BUBE-Online vorzunehmen und den Bericht abzugeben. Der Termin für die Berichtsabgabe ist der 30. April 2026. In Ausnahmefällen und nach Antrag bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde ist eine Fristverlängerung bis 31. Mai 2026 möglich.

Berichtspflicht nach 13. bzw. 17. BImSchV (Frist: 30. April 2026):

Nach der 13. BImSchV (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) bzw. 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen) bestehen jährliche Berichtspflichten über die Emissionen. Die Abgabefrist für die jährlichen Berichtspflichten ist jeweils gemäß Verordnung der 30. April 2026.

Information zur 11. BImSchV (Emissionserklärung) für das Berichtsjahr 2024

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für 2024 ist daher nicht erforderlich. Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll. Informationen zum nächsten Berichtsjahr 2028 und zum weiteren Umgang mit der Emissionserklärung folgen zu gegebener Zeit.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gern bei der Erstellung und fristgerechten Abgabe der jeweiligen Berichte und koordinieren den Dialog mit der Behörde.

Als Ansprechpartner steht Ihnen

Herr Manuel Kurz

-M. Sc. Umwelt- und Ressourcenmanagement-

Tel.: 00 49 561/96996 17

E-Mail: 

gern zur Verfügung.

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E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0