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Schulung Gefahrgut: Mitarbeiterunterweisung gem. Kapitel 1.3 ADR

In vielen Unternehmen werden regelmäßig Gefahrgüter/Gefahrstoffe angeliefert, versendet oder auch durch Mitarbeiter transportiert. Hierbei sind vielfältige Anforderungen aus dem Transportrecht (Gefahrguttransport auf der Straße, ADR) zu beachten. Das Gefahrgutrecht fordert daher, dass Mitarbeiter in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein müssen. Wir führen in diesem Workshop die Unterweisung nach § 27 Abs. 5 GGVSEB (vormals § 6 GbV) i.V.m. Abschnitt 1.3 ADR durch.

 

Referent: 

N. N.

Dauer:

2 Stunden,10.00 – 12.00 Uhr

Preis pro Teilnehmer:

300,- € zzgl. gesetzlicher MwSt. (inkl. Getränke und Imbiss)

Location Wetzlar
Kosten: 300 €