Einbindung von artenschutzrechtlichen Belangen in die Vorhabenplanung

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verfolgt das Ziel u.a. Menschen, Tiere und Pflanzen, vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Aus § 6 BImSchG geht hervor, dass für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Vorhaben die Genehmigung erteilt wird, wenn sowohl die Betreiberpflichten des § 5 BImSchG i.V.m. den sich aus den Verordnungen zum BImSchG ergebenden Pflichten erfüllt werden als auch andere öffentlich-rechtliche Vorschriften – hierunter auch arten- und naturschutzrechtliche Vorschriften - der Anlagenerrichtung und des Betriebs nicht entgegenstehen.

Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass es bei der Umsetzung von Vorhaben immer wieder zu erheblichen Verzögerungen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch natur- und artenschutzrechtliche Belange, beispielsweise aufgrund des unerwarteten Vorkommens besonders geschützter Tierarten auf dem Vorhabengebiet, kommen kann.

Besonders geschützte Tierarten dürfen nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nicht gefangen, verletzt, getötet, in ihrer Entwicklungsform eingeschränkt oder während Phasen der Ruhe oder Fortpflanzung gestört werden. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen liegen zwar Ausnahmen zu den genannten Regelungen vor, jedoch sind Verfahren zur Erlangung einer Ausnahmeregelung oft langwierig und mit teils ungeplanten Kosten für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen verbunden.

Die arten- und naturschutzrechtlichen Belange von Beginn der Vorhabenplanung an mit zu berücksichtigen und damit mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und in den Zeitplan mit aufzunehmen, könnte helfen unvorhergesehene Verzögerungen zu vermeiden und das Genehmigungsverfahren insgesamt zu beschleunigen.

Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Potentialanalyse kann das Vorhabengebiet auf das Vorkommen von Habitatstrukturen besonders geschützter Arten hin untersucht werden, um daraus potenzielle, artspezifische Ansprüche abzuleiten.

Die BfU AG unterstützt Sie bei der Erstellung artenschutzrechtlicher Potentialanalysen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in den Planungsprozess des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens integriert und ermöglichen eine effizientere zeitliche Projektkoordinierung. Sprechen Sie uns gerne an.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Vanessa Bleeck
- LL.M. Umwelt- und Energierecht –
Telefon: 0049 345 686977-28
E-Mail:

Silja Bachmann
- M.Sc. Umweltprozesse und Naturgefahren –
Telefon: +49 345 686977-23
E-Mail:

 

Haben Sie Fragen?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0