Brandschutz im Bestand: Rechtliche Anforderungen meistern und Risiken mi-nimieren
Für eine Vielzahl von Gebäuden im Bestand, insbesondere Sonderbauten, besteht kein Brandschutzkonzept, obwohl Brandschutzkonzepte und -nachweise auf Grundlage der Muster-Bauordnung (MBO), respektive der Landesbauordnungen, für diese verpflichtend zu erstellen sind. Gebäude im Bestand sind davon jedoch nicht betroffen, sofern der Brandschutz geltend gemacht werden kann. An Sonderbauten können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt werden, welche Umfang und Inhalt des Brandschutzkonzepts betreffen, sowie die Frage der Bestellung und Qualifikation eines Brandschutzbeauftragten.
Auch für Bestandgebäude ohne baurechtliche Verpflichtung kann aufgrund privat- bzw. arbeitsschutzrechtlicher Forderungen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten notwendig werden. Allerdings verbleibt deren Bestellung allein in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers.
Sobald festgestellt wurde, dass ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist, ergibt sich bei Sonderbauten im Bestand nicht selten das Problem, dass für die Erstellung eines gültigen Brandschutzkonzepts die nötigen vorhergehenden Brandschutzkonzepte bzw. -nachweise als Arbeitsgrundlage fehlen.
Ein konzeptioneller Lösungsansatz besteht in der Sichtung jener Gebäudeunterlagen, welche die Anforderungen aus Sicht des Baurechts enthalten.
Auf Grundlage eines Soll-Ist-Abgleich der baulichen Umsetzung kann der Brandschutzbeauftragte fundierte Aussagen zum vorbeugenden Brandschutz gegenüber dem Auftraggeber treffen. Zudem kann bei genauerer Analyse dargestellt werden, wo und in welchem Ausmaß wesentliche Abweichungen von der material- und formalrechtlichen Genehmigungslage auftreten. Dies schafft insbesondere Klarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Gegebenheit des Bestandsschutzes.
Die hierzu notwendige Bestandsanalyse der entsprechenden Baugenehmigungen bzw. Bauakten kann durch einen Fachplaner oder einen Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz durchgeführt werden, da diese sich regelmäßig mit den Anforderungen aus dem brandschutzrelevanten Baurecht auseinandersetzen.
Unsere Fachplaner und Sachverständige für Brandschutz unterstützen Sie bei der Erarbeitung der notwendigen Bewertungsgrundlage. Darüber hinaus können die hochqualifizierten Experten der BfU AG auf Wunsch als externe Brandschutzbeauftragte tätig werden und Sie umfassend bei der Umsetzung und Überwachung Ihrer Brandschutzanforderungen begleiten. Sprechen Sie uns einfach an.
Jason Ullmann
– M. Sc. Chemie –
Telefon: +49 345 686977-25