Wichtiger Hinweis an die berichtspflichtigen Anlagenbetreiber zur Berichterstattung PRTR und Großfeuerungsanlagen (GFA) für das Berichtsjahr 2023

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Abgabe von Berichtsdaten für PRTR und Großfeuerungsanlagen (GFA) auch im Jahr 2024 wieder über das Portal BUBE-Online abgewickelt. Nach einer zwischenzeitlichen Überarbeitung des Portals steht BUBE nun wieder vollständig für die anstehende Berichtskampagne zur Verfügung (erreichbar unter https://bube-portal.de/).

Aufgrund der Umstrukturierung können die bisherigen Anmeldedaten nicht mehr verwendet werden. Die Zugangsdaten zur neuen Online-Anwendung sollten den berichtspflichtigen Betreibern von der jeweils für den Immissionsschutz zuständigen Aufsichtsbehörde übermittelt oder andernfalls dort angefragt werden.

Hinweise für berichtspflichtige Betreiber:

Je nach Bundesland wurden für das Berichtsjahr 2023 bereits abweichende Regelungen festgelegt. Die nachfolgenden individuellen Regelungen beziehen sich auf den Stand vom 09.04.2024:

In Hessen werden für das Jahr 2023 die Daten zur PRTR-VO, zur 13. BImSchV und der 17. BImSchV über Excel-Formulare erhoben (Stand 09.04.2024 von der HLNUG-Website).

In Bayern wurden mit Schreiben vom 13.12.2023 Formulare für die Berichterstattung 2023 an die PRTR-berichtspflichtigen Anlagenbetreiber versandt (Stand 09.04.2024 von der LfU-Website).

In den Bundesländern Bremen und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Frist zur Abgabe der PRTR/GFA-Berichte bis zum 31.Mai 2024 verlängert (Stand 09.04.2024 auf den jeweiligen Webseiten der Länder).

Weitere individuelle Regelungen in den einzelnen Bundesländern können sich nachträglich ergeben haben. Mehr Informationen unter https://bube-portal.de/bube-static/contact-land.html

 

Berichterstattung über das BUBE Portal

Bei BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) handelt es sich um eine browserbasierte Anwendung, mit der Betriebe verschiedene Berichterstattungspflichten digital erfüllen können. Dazu gehören Berichte nach der

  • EU PRTR-Verordnung ((EG) Nr. 166/2006) sowie
  • 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen - 11. BImSchV),
  • 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV)
  • 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV).

Stine Rucker

- M.Sc. Geowissenschaften -

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Stefan Hüsemann

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