Aktualisierungspflicht AZB - Wiederkehrende Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie

Im Jahre 2013 ist die Industrie-Emissions-Richtlinie (IE-RL) in Kraft getreten. Sie regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung von Industrieanlagen innerhalb der Europäischen Union. Anlagen nach der IE-RL sind nach § 3 Absatz 8 BImSchG die im Anhang 1 zur 4. BImSchV in Spalte d mit einem E gekennzeichneten Anlagen. Die IE-RL fordert die Überwachung von Boden und Grundwasser im Rahmen eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes.

Nach der Erfassung des Ausgangszustandes von Boden und Grundwasser am Anlagenstandort wird eine wiederkehrende Überwachung nach § 21 Absatz 2a Nummer 3 Buchstabe c der 9. BImSchV verlangt, wenn in der Anlage relevant gefährliche Stoffe (rgS) verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden.

Die Überwachung dient der Feststellung von Veränderung des Zustands von Boden und Grundwasser durch die rgS, der Überprüfung der Wirksamkeit der festgesetzten Maßnahmen sowie der Erkennung und Verhinderung von Verschmutzungen.

Die Überwachungsintervalle sind in § 21 Absatz 2a Nr. 3 Buchstabe c der 9. BImSchV mit einem Mindestintervall von 5 Jahren für das Grundwasser und 10 Jahren für den Boden geregelt. Die jeweilige zuständige Behörde kann jedoch kürzere Überwachungsintervalle festlegen. Eine Verlängerung der genannten Mindestintervalle ist nur dann genehmigt, wenn eine systematische Beurteilung des Verschmutzungsrisikos erfolgt und daraus längere Überwachungsintervalle begründet abgeleitet werden können.

Da das erste Überwachungsintervall zur Überwachung des Grundwassers und bereits das zweite zur Überwachung des Zustands von Boden für Anlagen, welche im Jahr 2013 einen AZB eingereicht haben, zum Ende des Jahres 2023 endet (s.o.), empfehlen wir die Zustandserfassung und -bewertung vorzunehmen.

Die BfU AG unterstützt Sie bei der Überwachung des Zustands von Boden und Grundwasser an ihrem Anlagenstandort und der damit einhergehenden Fortschreibung des Ausgangszustandsberichts. Sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Silja Bachmann
- M.Sc.  Umweltprozesse und Naturgefahren -
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