Änderungen im nationalen Brennstoffemissionshandel ab 2023

Seit dem 01.01.2021 nehmen Inverkehrbringer von Brennstoffen wie u.a. Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas über das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) am nationalen Emissionshandel teil. Dieses Emissionshandelssystem dient als Ergänzung zum bereits seit 2005 bestehenden Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und wird ebenfalls über die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt umgesetzt.

Anpassung der bisher festgelegten Festpreise bis zum Jahr 2025

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des BEHG vom 09.11.2022 hat der Gesetzgeber die bisherige Liste der Festpreise für die Zertifikate nach unten angepasst:

2023: Reduzierung von 35 Euro auf 30 Euro

2024: Reduzierung von 45 Euro auf 35 Euro

2025: Reduzierung von 55 Euro auf 45 Euro

Neue Brennstoffe/Erweiterung des Anwendungsbereichs

Nach Ende der Einführungsphase des nationalen Brennstoffemissionshandels ist nun die vorgesehene Erweiterung auf Brennstoffe wie u.a. Kohle und Abfälle erfolgt.

Bisher war die Verantwortlichkeit nach BEHG eng an das Entstehen der Energiesteuer beim Inverkehrbringen der Brennstoffe gekoppelt. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereiches kann nun auch die energiesteuerfreie Verwendung von Kohle (§ 37 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 EnergieStG) emissionshandelspflichtig sein.

Bezüglich Abfall als Brennstoff gelten zudem nun auch Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen als Verantwortliche, sofern diese den Nrn. 8.1.1 und 8.1.2 (bei Altölverbrennung) des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) zuzuordnen sind.

Ab dem Jahr 2023 kommen außerdem Biomethan, Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe zum Anwendungsbereich hinzu.

Inkrafttreten EBeV 2030: neue Pflichten für Verantwortliche: Überwachungsplan, Verifizierung

Für die Jahre 2021 und 2022 wurde die Berichterstattung zum Brennstoffemissionshandel zunächst durch die EBeV 2022 geregelt. Durch die neue EBeV 2030 muss im Jahr 2023 erstmalig für das kommende Berichtsjahr 2024 ein Überwachungsplan an die DEHSt übermittelt werden. Weiterhin sollen Emissionsberichte zukünftig von einer Prüfstelle verifiziert werden, wobei hier Ausnahmen vorgesehen sind.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen sowohl im Themengebiet des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS), als auch zu Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Hüsemann
- Sachverständiger für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich und für Verifizierungen im Treibhausgas-Emissionshandel, Umweltgutachter DE-V-0347 -
T: +49 561 96 99 6-24
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Laura Pagel
- M.Sc. Umweltingenieurwissenschaften -
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