Überarbeitungsbedarf für Sicherheitsdatenblätter bis zum 31.12.2022

Die Verordnung (EU) 2020/878 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) legt seit dem 01. Januar 2021 neue Vorgaben zur Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern (SDB) fest. Sicherheitsdatenblätter, die dem aktualisierten Anhang der REACH-Verordnung nach Verordnung (EU) 2020/878 noch nicht entsprechen, dürfen bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden.

Die Verordnung (EU) 2020/878 betrifft vor allem Änderungen in Abschnitt 9 (Physikalische und chemische Eigenschaften) von Sicherheitsdatenblättern. So müssen in Anlehnung an Verordnung (EU) 2018/1881 zur Berücksichtigung von Nanoformen von Stoffen zukünftig genaue Angaben über Vorhandensein und Beschaffenheit solcher Stoffe getätigt werden. Zudem werden detailliertere Angaben zu physikalischen Gefahrklassen von Stoffen und Gemischen verlangt. Dies schließt die vermehrte Angabe von sicherheitstechnischen Kenngrößen zur Brand- und Explosionsgefährdung mit ein.

Neben der Aktualisierung von Transportvorschriften für Bulk-Transporte sowie für den Seeweg (Abschnitt 14) werden detailliertere Angaben ebenfalls zu Gefährdungen und zur Toxizität von Stoffen und Gemischen gefordert. Hierzu gehören neben Angaben spezifischer Konzentrationsgrenzen zur Einteilung von Gefahrenklassen und -Kategorien auch die Angabe von Schätzwerten für die akute Toxizität.

Für die praktische Anwendung von besonderer Relevanz ist die Forderung nach exakteren Beschreibungen der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (Abschnitt 8). Als Beispiel seien hier neben der Angabe der Materialart auch die Angabe der Materialstärke Chemikalienschutzhandschuhe genannt. Nach unserer Erfahrung treten insbesondere in diesem Abschnitt häufig unvollständige Angaben und Datenlücken auf.

Da die Übergangsfrist nach Verordnung (EU) 2020/878 zum Ende des Jahres 2022 endet (s.o.), empfehlen wir daher eine allgemeine Überprüfung und ggf. Revision der momentan gültigen SDB.

Die BfU AG unterstützt Sie bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter. Sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Dux
- M. Eng Umweltschutz -
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