CE-/UKCA-Konformität

Die Bescheinigung der UKCA-Konformität ist eine den Herstellern auferlegte Kennzeichnungspflicht für Produkte, die in Großbritannien (England, Schottland, Wales) auf den Markt gebracht werden. Sie ersetzt die EU-Anforderungen der CE-Kennzeichnung, welche in Großbritannien nur noch bis zum 31.Dezember 2022 verwendet werden darf.

Ziel der UKCA-Kennzeichnung ist es zu gewährleisten, dass der Verbraucher ein normiert sicheres Produkt erhält. Die Haftung für die Konformität des Produktes mit den in Großbritannien geltenden Rechtsvorschriften obliegt dem Hersteller oder einem bevollmächtigten Vertreter. Daher ist es wichtig, dass der Hersteller alle für sein Produkt relevanten Vorgaben aus Richtlinien und Normen und deren in nationales Recht umgesetzten Regelungen anwendet und auf den Zielmarkt ausrichtet.

Die bisherigen EU-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung werden durch ab 2023 obligatorisch geltende britische Vorschriften ausgetauscht. Es ist anzunehmen, dass bisher bestehende Gemeinsamkeiten zwischen UK-Verordnungen und EU-Verordnungen betreffend Inhalt und Verfahren im Zeitverlauf größere Unterschiede aufweisen und stetig divergieren werden, da sich das UK-Recht zunehmend von EU-Recht entkoppelt.

Welches Regelwerk benötigt wird, ist abhängig vom Produkttyp, der auf Großbritanniens Markt gebracht werden soll. Fielen Produkte beispielsweise bisher unter die Niederspannungsrichtlinie 2014/35, die Maschinenrichtlinie 2006/42/EC oder die Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU, so müssen für die UKCA-Kennzeichnung entsprechend die Electrical Equipment (Safety) Regulations 2016, die Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008 oder die Electromagnetic Compability Regulations 2016 eingehalten werden.

Für Exporteure zwischen der EU und dem UK besteht Handlungsbedarf. Die bisher geltende Übergangsfrist für die weitere Nutzung der CE-Kennzeichnung endet am 31.12.2022.

Daher ist es für Hersteller wichtig, dass sie alle für ihr Produkt relevanten Vorgaben aus den Richtlinien und deren in nationales Recht umgesetzten Regelungen anwendet. Bei diesem Prozess unterstützen wir Kundenunternehmen kompetent und konstruktiv bis zum Inverkehrbringen des Produktes. So wird eine Einhaltung der geforderten CE-Konformität beziehungsweise UKCA-Konformität beachtet.

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Mit freundlichen Grüßen

Tobias Porkristl
- Diplom-Ingenieur -
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