Neue Arbeitsschutzregel: Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert die Anforderungen an den Arbeitsschutz

Nachdem bisher lediglich Empfehlungen für den Arbeitsschutz in den Betrieben vorlagen, wurde nun die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht.

Die Regel konkretisiert den veröffentlichten Arbeitsschutzstandard des BMAS  (siehe auch BfU-Newsletter vom 20.04.2020).  Es werden konkrete Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann genannt. Dabei bleibt die AHA-Formel (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) das wichtigste Instrument, solange es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt.

In vielen Betrieben wurden aktuell bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umgesetzt. Die neue Arbeitsschutzregel trägt dazu bei, diese weiter zu verbessern. Vor allem schafft sie auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse die notwendige Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel genannten Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

Unter anderem werden konkrete Regeln für z.B. Raumlufttechnische Anlagen, Lüftungsgeräte im Umluftbetrieb (z.B. Ventilatoren) oder für die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen genannt.

Ferner werden vor allem die arbeitsmedizinische Vorsorge, Auswertung von Infektionen, Vorgehen bei Verdachtsfällen, Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen und die Rückkehr zur Arbeit nach einer Infektion konkretisiert.

Gleichwertige oder strengere Regeln, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, müssen jedoch weiterhin beachtet werden. Die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zur SARS-CoV-2, die sich ebenfalls am Arbeitsschutzstandard des BMAS orientieren, werden zusätzlich für branchenspezifische Konkretisierungen empfohlen.

Wir unterstützen Sie bei der betrieblichen Umsetzung der geforderten Maßnahmen und stehen Ihnen bei den aufkommenden Fragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen infolge der Covid 19 Pandemie gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Porkristl
Diplom-Ingenieur
T: +49 561 96996-15
E:

Stephan Schäfer 
Diplom-Ingenieur  
T: +49 561 96996-267
E:  

 

 

 

 

 

Haben Sie Fragen?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0