Sicherheitsbeauftragte/r – Grundausbildung (§22 SGB VII)

Gemäß Sozialgesetzbuch VII muss in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Wie viele Sicherheitsbeauftragte genau zu bestellen sind, hängt von der Anzahl der Beschäftigten, den bestehenden Unfallgefahren sowie der Nähe (räumlich, zeitlich und fachlich) der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten ab.

Zur Aufrechterhaltung bzw. Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen leistet der Sicherheitsbeauftragte einen maßgeblichen Beitrag. Die Unterstützung des Unternehmers, der Führungskräfte, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt sowie den Kollegen im Allgemeinen ist eine seiner wesentlichen Aufgaben. Dabei wird insbesondere auf Gesundheits- und Unfallgefahren geachtet und auf deren Verhütung hingewirkt.

Die BfU Dr. Poppe AG bietet an zwei Terminen am Standort Kassel eine 2-tägige Grundausbildung für Sicherheitsbeauftragte gemäß SGB VII §22 (DGUV-Vorschrift 1 und DGUV-R 001) für interessierte Kunden bei uns im Hause an.

Die folgenden Termine im März und November stehen zur Auswahl:

  • 10. und 11.03.2020
  • 17. und 18.11.2020

Die Grundausbildung findet im Hause der BfU Dr. Poppe AG, Teichstraße 14-16, 34130 Kassel in der Zeit von 9:00 - 17:00 Uhr am ersten Tag sowie 9:00 – 16:00 Uhr am zweiten Tag statt.

 

Ausbildungsinhalte:

  • Regelwerke und Rechtsstruktur im Arbeitsschutz
  • Organe, Funktionen und Grundpflichten im Arbeitsschutz
  • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Unfallursachen, Unfallarten und Unfallmeldung
  • Die Gefährdungsbeurteilung (Ermitteln und Beurteilen von Gefahren, Maßnahmen etc.)
  • „S-T-O-P“ –Prinzip/ Maßnahmenhierarchie
  • Auswahl und Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Arbeitsmedizin und Erste Hilfe
  • Brand- und Explosionsschutz, Gefahren durch el. Strom, Gefahrstoffe
  • Lärm, psychische Belastungen
  • Arbeitsplatzergonomie, Verkehrssicherheit
  • Übung/ Workshop zur Gefährdungsbeurteilung an Beispielen

 

Referenten:

  • Herr Franken, Dipl.-Biologe: Fachkraft für Arbeitssicherheit, AwSV-Sachverständiger, Berater zu wassergefährdenden Stoffen

  • Frau Dux, M. Eng. (Umweltschutz): Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrgut- und Abfallbeauftragte, Betreuung im Umweltschutz und Beraterin zu Gefahrstoffen

  • Frau Schwarz, Dipl. Ing. Chemie und Sicherheitsingenieurin: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrgut- und Abfallbeauftragte, Gefahrstoffmanagement, Chemikalienrecht

  • Frau Geiger, Assessor Jur.: Beraterin im Bereich Arbeitsschutz sowie des Umweltrechts, insbesondere in den Bereichen Produktsicherheits- und Immissionsschutzrecht

  • Herr Harms, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH): Kundenbetreuer in den Bereichen Arbeitssicherheit und Managementsysteme, Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Berater zum Explosionsschutz

 

Die Anmeldekosten betragen 690,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer je Teilnehmer.

Anmeldungen bis eine Woche vor der Veranstaltung werden berücksichtigt.

Wir behalten uns eine Stornierung der Veranstaltung bis fünf Tage vor der Veranstaltung offen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Franken
- Diplom-Biologe, Sachverständiger nach AwSV-
Telefon: 0561 96996-34
E-Mail:

 

 

 

 

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Telefon: +49 (0)561 96996-0