Der Emissionshandel bereitet sich auf die 4. Runde vor (2021-2030) - höhere Belastungen und Chancen für die Industrie

 

Mit der am 08.04.2018 in Kraft tretenden Richtlinie (EU) 2018/410 wurde die europäische Emissionshandelsrichtlinie insbesondere im Hinblick auf die kommende 4. Handelsperiode (2021-2030) geändert. Schon jetzt können zukünftige Auswirkungen und Handlungsbedarfe für deutsche Anlagenbetreiber unter dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetzes (TEHG) abgeleitet werden, da die europäischen Vorgaben in diesem Zusammenhang sehr verbindlich und präzise gefasst werden.

Es wird zudem davon ausgegangen, dass die Preise für Emissionszertifikate weiter steigen werden:

  • Die national verfügbare Anzahl an Zertifikaten wird zukünftig stärker als bislang verringert (2,2 % anstatt 1,74 % p. a.wie bisher,
  • Eine sogenannte Marktstabilitätsreserve (MSR) wird eingeführt, welche den Anteil der national zu ersteigernden Zertifikate senkt,
  • Benchmarks, welche für die Messung der Emissionsleistung von Anlagen bestimmter Sektoren herangezogen werden, werden zukünftig stärker am wirklichen technologischen Fortschritt angepasst. Die jährliche Reduktion der Benchmarks wird dabei im Rahmen eines Korridors von 0,2 bis 1,2 % liegen.

Betreiber von Anlagen, für welche kein Carbon-Leakage-Risiko (CL) besteht, erhalten bis 2025 noch 30 Prozent (entspricht dem Prozentsatz zum Ende der dritten Handelsperiode - gestartet wurde mit 80 Prozent) kostenlose Zertifikate. Dieser Prozentsatz wird bis 2030 auf 0 Prozent herabgesetzt. Folglich werden vermehrt Zertifikate zuzukaufen oder emissionsmindernde Techniken einzusetzen sein. Zertifikate, welche in der dritten Handelsperiode zugeteilt oder erworben wurden, können jedoch in die vierte Handelsperiode übernommen werden.

Das System der kostenlosen Zuteilungen wird flexibilisiert, um diese besser mit den aktuellen Produktionszahlen in Einklang bringen zu können.

Bereits jetzt sollten sich betroffene Anlagenbetreiber mit der Frage auseinandersetzen, ob für die von ihnen ausgeführte Tätigkeit ein Carbon-Leakage-Risiko besteht, und ob dadurch in der neuen Handelsperiode eine höhere Zuteilung kostenloser Zertifikate ermöglicht werden kann.

Was sollte bereits jetzt beachtet werden?

Zudem sollten vom Treibhausgas-Emissionshandel betroffene Betreiber bereits jetzt aktiv für eine solide Datenbasis der für die Beantragung von Zertifikaten zugrunde zu legenden Daten sorgen, da sich letztlich die Höhe der zukünftig zuzuteilenden kostenlosen Zertifikate auch an „historischen“ Produktionsdaten orientiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung der aktuell maßgeblichen Produktionsdaten.

Die Kostensteigerung bei CO2-Emissionen wird aber auch die Wirtschaftlichkeit von Energie­effizienzmaßnahmen erhöhen und bietet ggf. auch Wettbewerbschancen

Wir unterstützen Sie gerne

  • bei der Prüfung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
  • der Entwicklung von Strategien zum Emissionshandel,
  • bei der Antragsstellung für die Zuteilung kostenloser Zertifikate
  • sowie bei der jährlichen Berichterstattung von Treibhausgasen und der Erfüllung sonstiger Pflichten im Zusammenhang mit dem Treibhausgas-Emissionshandel

Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Stefan Hüsemann
Teamleiter
Sachverständiger für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich und Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel, Umweltgutachter
Tel.: 0561/96996-24
E-Mail:

Jens Tröster
M.Eng. Techn. Management Energie-, Gebäude- u. Umwelttechnik
Tel.: 0561/96996-260
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