Änderung der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) – Neue Schwellenwerte für die Anwendung (Stand Februar 2026)
Mit der Richtlinie 2026/470 werden die CSRD-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und CSDDD für Sorgfaltspflichten von Unternehmen entscheidend geändert. Für die meisten Unternehmen dürfte die Veränderung der Schwellwerte für die Berichtspflicht von Nachhaltigkeitsberichten bzw. Anwendbarkeit der Richtlinie für Sorgfaltspflichten von Bedeutung sein.
So müssen künftig nur noch Unternehmen mit einem Netto-Umsatzerlös von mehr als 450 Mio. € und durchschnittlich mehr als 1000 Beschäftigten Nachhaltigkeitsberichte erstellen.
Die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung wird gestärkt. Unternehmen welche nach dem VSME-Standard freiwillig berichten, werden vor der Angabe von weiteren Datenpunkten gegenüber Stakeholdern geschützt. Bei dem VSME-Standard handelt es sich um deutlich vereinfachte Nachhaltigkeitsberichte. Somit freiwillig erstellte Nachhaltigkeitsberichte eine effiziente Möglichkeit, Auskunftsansprüche innerhalb der Lieferkette zu erfüllen.
Für die Anwendbarkeit der Richtlinie (EU 2024/1760) über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen innerhalb der Lieferkette werden ebenfalls die Schwellenwerte angepasst. So sind künftig im wesentlichen Unternehmen verpflichtet, die im Durchschnitt mehr als 5000 Beschäftigte aufweisen und einen weltweiten Nettoumsatz von 1,5 Mrd. € erzielen. Wesentliche Pflichten sind eine Risikoanalyse von Lieferanten, Präventions- und Abhilfemaßnahmen (insb. bei direkten Geschäftspartnern), die Einrichtung von Beschwerdemechanismen und ein Übergangsplan für den Klimawandel.
Gern unterschützen wir Sie bei der Implementierung von freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten nach CSRD-Richtlinie oder der Erfüllung von Sorgfaltspflichten nach CSDDD und würden uns über eine Kontaktaufnahme sehr freuen.
Benjamin Harms
- Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) -
- Regionaldirektor –
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